Öffentliche Behandlung der „Judenfrage“
Am 11. Juli 1943 weist Martin Bormann die Reichs- und Gauleiter im Auftrag Hitlers per Rundschreiben an, wie die „Judenfrage“ öffentlich zu behandeln ist:
Betrifft: Behandlung der Judenfrage Im Aufträge des Führers teile ich mit:
Bei der öffentlichen Behandlung der Judenfrage muß jede Erörterung einer künftigen Gesamtlösung unterbleiben.
Es kann jedoch davon gesprochen werden, daß die Juden geschlossen zu zweckentsprechendem Arbeitseinsatz herangezogen werden.