Beteiligung der Reichsvereinigung am Auswanderungsprozess
Am 20. Februar 1939 teilt die Gestapo Düsseldorf ihren Außendienststellen Folgendes zur Beteiligung der Reichsvereinigung am Auswanderungsverfahren mit:
Betrifft: Auswanderung der Juden. (Bildung einer Reichsvereinigung der Juden.)
Vorgang: Verfügung vom 31.1.1939 - II B 4/71.02. Bei allen vorbereitenden Maßnahmen zur Auswanderung der Juden sollen in erheblichem Maße die jüdischen Organisationen herangezogen werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, alle bei den derzeit bestehenden verschiedenartigen jüdischen Organisationen verstreut liegenden Mittel in einer einzigen Organisation für das ganze Reich zusammenzufassen. Der Reichsvertretung der Juden in Deutschland ist daher aufgegeben worden, eine sogenannte Reichsvereinigung der Juden zu bilden und dafür zu sorgen, daß gleichzeitig alle bisher bestehenden jüdischen Organisationen verschwinden und ihre gesamten Einrichtungen der Reichsvereinigung zur Verfügung stellen. Ausgenommen hiervon bleiben Vereinigungen von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit. Eine Sonderbehandlung erfahrt das Palästina-Amt einschließlich aller angeschlossenen Finanzinstitute, das korporativ der Reichsvereinigung unterstellt wird.
Bei der Durchführung dieser der Reichsvertretung gestellten Aufgaben ist staatspolizeilicherseits vorläufig nicht einzugreifen. Es ist jedoch beabsichtigt, wenn diese Dinge in Lauf gekommen sind, das Material der z. Zt. bestehenden jüdischen Organisationen zu sichern, soweit es nicht zur Durchführung der der Reichsvereinigung gestellten Aufgaben benötigt wird. Nähere Anweisungen über die diesbezüglichen Maßnahmen sind abzuwarten.
Es ist in Aussicht genommen, der Reichsvereinigung neben dem gesamten Auswanderungswesen auch das jüdische Fürsorge- und Schulwesen sowie andere allgemeine jüdische Angelegenheiten zu übertragen. Die Reichsvertretung der Juden wird sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der jüdischen Kultusgemeinden bedienen, deren Satzungen im Hinblick auf die neuen Aufgaben nunmehr über die Reichsvereinigung der Juden einheitlich festgestellt werden sollen.