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Chronik und Quellen
1935
August 1935

Anordnung zur „Verhinderung von Ausschreitungen“

Am 20. August 1935 leitet das Reichsinnenministerium folgende Anordnung Hitlers an die Landesregierungen weiter:

Betrifft: Verhinderung von Ausschreitungen.

Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, daß Einzelaktionen gegen Juden von Mitgliedern der NSDAP., ihrer Gliederungen und der abgeschlossenen Verbände unbedingt zu unterbleiben haben.

Wer hiernach noch an Einzelaktionen gegen Juden teilnimmt oder dazu anstiftet, muß in Zukunft als Provokateur, Rebell und Staatsfeind betrachtet werden. Ich ersuche daher, von nun an rücksichtslos gegen alle derartigen Aktionen vorzugehen und mit allen Mitteln für unbedingte Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Ungesetzlichkeiten sind erforderlichenfalls mit den schärfsten polizeilichen Mitteln zu verhindern. Insbesondere dürfen strafbare Handlungen der Sachbeschädigung, der Körperverletzung, der Nötigung, des Haus- und Landfriedensbruchs und der Zusammenrottung unter keinen Umstanden geduldet worden, gleichviel gegen wen diese Straftaten sich richten.

Wenn trotzdem noch Ausschreitungen Vorkommen, ersuche ich, mir sofort telefonisch oder telegraphisch zu berichten. Ich werde jede Lässigkeit verantwortlichen Beamten bei der Durchführung dieses Erlasses aufs schärfste dienststrafrechtlich ahnden.

gez. Frick

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