Die SD-Außenstelle Minden berichtet:
Der SD teilt am 3. September 1942 in einem Bericht aus Minden zur „Judenfrage“ mit:
der ''Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden'' vom 1.9.1941 (RGBL I S. 547) heißt es im § 1 (1):
''Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 - Reichsgesetzblatt I S. 1333) die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.''
Der § 3 Abs. (b) heißt:
Die §§ 1 u. 2 finden keine Anwendung auf die jüdische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der Dauer der Ehe.''
Diese Maßnahme wird von allen Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden. Man sagt, wer Jude ist muß als Jude behandelt werden, denn gerade die im § 3 Abs. (b) angeführten Juden führen sich in der Öffentlichkeit derartig unverschämt auf, daß die Bevölkerung immer wieder Anstoß daran nimmt. Man versteht einfach nicht, warum dieser Unterschied gemacht wird. Es sind Meinungen aufgetreten, die sagen, daß gerade in solchen Fällen besonders hart durchgegriffen werden müßte, auch der arische Eheteil müßte bestraft werden.
Alle Juden sind ausgewiesen oder abgeschoben, nur die mit einem Arier verheiratet sind, können sich genau so frei wie ein Arier bewegen.
Die Bevölkerung fordert, daß diese Juden den Judenstern tragen. Wenn sie eben nicht ausgewiesen werden können, dann müßten sie wenigstens kenntlich gemacht werden.
Im Volksmunde sagt man schon, wir hätten zwei Sorten Juden, die arischen und die nichtarischen.