Die SD-Außenstelle Höxter berichtet
Am 19. Januar 1942 berichtet die SD-Außenstelle Höxter zum Thema „Geschäftsverkaufszeiten für Juden“:
Nachdem bisher im hiesigen Bereich das Kaufen in den Läden von 8 bis 9 Uhr vormittags vorgeschrieben war, ist nach einer neuerlichen Verfügung des RP für den gesamten Regierungsbezirk Minden den Juden der Einkauf in der Zeit von 11 bis 16.30 Uhr gestattet. Diese Maßnahme hat einen Sturm der Entrüstung vor allem bei den Hausfrauen hervorgerufen, die die verschiedensten Meinungen hervorruft, wovon am krassesten vielleicht die Äußerung in Erscheinung tritt, daß es mit Deutschland wohl sehr schlecht stehen müsse, wenn man sich veranlaßt sieht den Juden wieder Vergünstigungen einzuräumen, denn wenn die deutsche Frau nicht mit den Juden im Geschäft zusammenstehen wolle, müsse sie entweder früh oder abends einkaufen und das seien jetzt die kältesten Stunden am Tage, während die Judenweiber in den erträglicheren Mittags und Frühnachmittagsstunden einkaufen könnten. Früher hätte diese nur eine Stunde zum Einkauf gehabt, jetzt plötzlich 5 Stunden. Die an sich wenigen Judenweiber hätten jetzt zum Einkauf ungeheuer viel Zeit, wenn jetzt aber die deutschen Frauen die Juden meiden würden, so würden sich in der judenfreien Verkaufszeit Schlangen vor den Läden bilden und in dieser langen Wartezeit könnten dann die Kinder entweder zu Hause schreien oder sich an der Hand der Mutter in der Schlange Frostschäden holen. Wo sei da die nationalsozialistische Fürsorge für die heute überlastete deutsche Mutter? Alles spiele aber keine Rolle mehr, denn plötzlich müßten jetzt die Juden wieder zufriedengestellt werden. Man habe zwar auch seine Bedenken gehabt, als die Juden von 8 bis 9 Uhr einkaufen mußten, weil sie dann als erste in den Läden gewesen wären und u.U. von kleineren Warenvorräten etwas abbekommen hätten, auf die die später kommenden deutschen Mütter hätten verzichten müssen, aber das sei doch gegen die jetzige Regelung das kleinere Übel gewesen, dem auch die Haltung des Kaufmanns hätte steuern können.
Die neue Regelung hat auch auf die Juden ihre Wirkung nicht verfehlt, denn deren bisherige Frechheit und Anmaßung habe sich sprunghaft gesteigert und die Klagen über deren Verhalten seitens der Verkäufer und Verkäuferinnen steigern sich.
Nach allem was beobachtet werden konnte, hat selten eine behördliche Regelung der öffentlichen Meinung derart entgegengestanden, als diese Neuregelung der Einkaufszeiten für Juden.