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Chronik und Quellen
1941
September 1941

Bericht aus Augsburg

Am 8. Oktober 1941 erstattet der Regierungspräsident Schwaben aus Augsburg seinen monatlichen „Lagebericht“:

Nach dem Bericht des Oberbürgermeisters von Augsburg hat die Kennzeichnung der Juden bei allen Volksgenossen große Befriedigung ausgelöst. Allerdings bedarf die Frage der Einkaufsmöglichkeit für die Juden noch der Lösung, da nicht jeder Geschäftsmann die gekennzeichneten Juden in seinem Geschäft dulden will, weil dadurch Anlaß zu Unstimmigkeiten gegeben ist. Dies trifft auch infolge des stärkeren Verkehrs für den Wochenmarkt zu. Die Kennzeichnungspflicht für Juden wird wohl zwangsläufig dazu führen, eigene Verkaufsstellen für Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ausschließlich für Juden zu errichten.

Nach dem Bericht des Landrates in Neu-Ulm machen es die vielseitigen Wechselbeziehungen zwischen den Städten Neu-Ulm und Ulm notwendig, den Juden das beiderseitige Verkehrsrecht nach § 2a der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1.9.1941 zuzugestehen.

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