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Chronik und Quellen
1938
Juli 1938

Bericht der NSDAP-Reichsleitung

Am 15. August 1938 gibt das Hauptamt für Kommunalpolitik der NSDAP Reichsleitung folgenden Bericht der Gauämter für Kommunalpolitik Berlin und Süd-Hannover/Braunschweig weiter:

Gauamt für Kommunalpolitik Berlin

Auf eine dem Leiter der Hauptstelle Handwerk, Handel im Dezember vorigen Jahres unterbreitete Angelegenheit, betreffend Beibehaltung der jüdischen Geschäftsnamen bei Übergang in arische Hände, hat dieser folgenden Standpunkt eingenommen.

''Wenn ein Unternehmen arisiert wurde, d.h. wenn ein jüdisches Unternehmen durch einen Arier übernommen wurde, so wird damit ja kapitalsmäßig wie auch wertmäßig die Firma übernommen. Es ist, rein wirtschaftlich gesehen, ja vielleicht gerade dieser Name, der den ideellen Wert eines Unternehmens mit zu einem großen Teil darstellt. Das aber sind Argumentationen, die aus dem kapitalistischen, liberalistischen Denken kommen. Wir als Nationalsozialisten sind der Auffassung, daß der Arier als der Übernehmende nunmehr mit seinem deutschen Namen sich in der Öffentlichkeit bekannt machen soll. Es ist deshalb unser Wille und unsere Absicht, in der Zukunft die maßgeblichen Stellen des Staates dahingehend zu beeinflussen, daß dieser unser Standpunkt sich durchsetzt.''

Die ganze Angelegenheit ist weiter dem Reichsbezugsquellen-Referat zwecks grundsätzlicher Stellungnahme unterbreitet worden. Ferner wurde mitgeteilt, daß im Wirtschaftsministerium unter dem Staatsrat Parteigenossen Schmeer die Hauptabteilung III errichtet wird, die insbesondere das Judenreferat im Wirtschaftsministerium behandeln wird. Diese Hauptabteilung III wird geleitet und aufgebaut von einem älteren Berliner Nationalsozialisten - Parteigenosse Alf Krüger - der stellvertretender Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront Gau Berlin war. Es ist zu erwarten, daß unter dieser nationalsozialistischen Führung die Hauptabteilung III im Wirtschaftsministerium die Gesetze entwirft und gestaltet, die es ermöglichen, den Juden nunmehr vielleicht ganz aus dem Wirtschaftsleben auszuschalten.

Auf den Antrag betreffend Umbenennung der Judenstraße in Berlin C 2, der auf Grund einer Anregung des Amtes für Kommunalpolitik Kreis V an den Oberbürgermeister mitgeteilt, daß er einer Umbenennung der Judenstraße nicht zustimmen kann. Er vertritt den Standpunkt, daß, wenn unsere Vorfahren trotz der scharfen Maßnahmen gegen die Juden keine Veranlassung genommen haben, den Namen der Straßen zu ändern, heute erst recht kein Grund vorhanden ist, die mit dem Straßennamen verknüpfte geschichtliche Tatsache der Abschließung der Juden in einem besonderen Straßenviertel auszulöschen. Eher könnte jüdischerseits an der Beseitigung dieses Namen Interesse bestehen. [...]

 

Gauamt für Kommunalpolitik Süd-Hannover/Braunschweig [...]

Da ein Teil der Landbevölkerung immer noch mit herumziehenden Juden im ambulanten Gewerbe, Verkehr unterhält und diesen noch Ware abkauft, ist es notwendig, daß den Juden der Wandergewerbeschein für das ambulante Gewerbe entzogen wird. Genau so, wie es der Reichsnährstand durch entsprechende Gesetzgebung im Handel mit Vieh erreicht hat, daß seit der Jahreswende der größte Teil der Viehjuden aus dem Viehhandelsstand ausgeschieden ist, müßte es auch im ambulanten Gewerbe möglich sein, dasselbe zu erreichen.

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