Überfall in Mondorf
Am 2. Juni 1938 berichtet die Gendarmerie Mondorf über folgenden Vorfall in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai:
In der Nacht vom Sonntag zum Montag vom 29. zum 30. Mai 1938, drangen Unbekannte in das befriedete Besitztum des Nebengenannten [jüdischen Viehhändlers Alfred Wolff] ein und warfen mit Steinen, Blumentopf, Porzellanscherben und Emailleschüssel sieben große Scheiben und ein Oberlicht ein. Desgleichen wurde in der am Hause befindlichen Glasveranda eine Scheibe eingeworfen und vom Glasdach eine drahtgeflochtene Glasscheibe beschädigt. Bei dem ersten Eindringen der Unbekannten gegen 24 Uhr war die kleine Hoftür nicht verriegelt und konnten die Täter sehr leicht eindringen und ihr Unwesen treiben. Ich wurde fernmündlich, nachdem die Täter den Tatort verlassen hatten, benachrichtigt. Jetzt verschloß Wolff den Eingang und die Täter drangen zum zweitenmal wahrscheinlich über die Mauer ein. Dieses Mal wurde nur Lärm gemacht, zerstört wurde nichts. Die Benachrichtigung geschah wiederum, wie die Täter den Tatort bereits verlassen hatten. Die angestellten Ermittelungen haben zu keinem Erfolg geführt.
Der angerichtete Schaden beträgt etwa 25 RM. Wolff hat auf die Ermittlung des Täters eine Belohnung von 50 RM ausgesetzt.
Am 4. Juli 1938 ergänzte der Bürgermeister des Amtes Niederkassel:
Die angestellten Ermittelungen nach den Tätern blieben bisher ohne Erfolg. Es wurden mehrere Personen zu der Angelegenheit vernommen, die in der fraglichen Nacht als der Vorfall erfolgte, etwas gehört haben wollten, oder sich sonstwie Äußerungen bedient hatten, jedoch dienten die Angaben nicht zur Überführung der Täter. Wolff hat selbst eine Belohnung von 50 M ausgesetzt, was ebenfalls ohne Erfolg war. Die getätigten Verhandlungen, wurden dem Leiter der Amtsanwaltschaft Bonn vorgelegt.
Bei Wolff handelt es sich um einen schwerreichen Viehjuden , der in der Öffentlichkeit ein dreistes Benehmen zeigt. Mit verschiedenen Leuten, die mit ihm in Geschäftsverbindung gestanden haben, hat er Differenzen. Mit einem bei ihm früher beschäftigten Arbeiter lebt er in heftiger Feindschaft. Wegen seines rücksichtslosen Fahrens mit seinem Kraftwagen, hat er Personen belästigt, die gegen ihn tätlich vorgegangen sind. Eine Anzeige wurde aber von beiden Seiten nicht erstattet. Nachträglich hat auch Wolff die Vermutung ausgesprochen, daß unter diesen Personen der Täter, für die an seinem Hause verübte Sachbeschädigung, zu suchen ist. Jedenfalls kann angenommen werden, daß ein Parteigenosse nicht als Täter in Frage kommt.