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Chronik und Quellen
1939
November 1939

Bericht aus Frankfurt

Am 10. November 1939 erstattet der NSDAP Gauwirtschaftsberater Hessen-Nassau folgenden Bericht:

Judenfrage

Eine mir zugegangene Mitteilung über die Mitnahme von Umzugsgut für die Juden verdient meines Erachtens die allergrößte Bedeutung. Die Genehmigung zur Mitnahme des Umzugsgutes für Juden wird grundsätzlich von der Devisenstelle erteilt. Die Prüfung aufgrund des eingereichten Verzeichnisses nahm früher die Zollfahndungsstelle vor. Durch den Runderlaß 49/39 Dev.St. vom 7.4.1939 ist diese Prüfung des Umzugsgutes den Gerichtsvollziehern, die hierfür eine Gebühr erheben, übertragen worden. Wie festgestellt werden konnte, lassen die Gerichtsvollzieher bei der Prüfung Sorgfalt fehlen. Bei der aufgrund von eingegangenen Anzeigen erfolgten nachträglichen Kontrolle, hat die Frankfurter Zollfahndungsstelle in jedem Falle erhebliche Schiebungen von Vermögenswerten feststellen können. So sind aus dem Umzugsgut eine Menge von Schmuckgegenständen aus Gold, Silber, Brillanten, Goldstücke [sic] und Reichsmarknoten beschlagnahmt worden. Es wurde außerdem festgestellt, daß kleinere Umzüge von den Gerichtsvollziehern überhaupt nicht nachgesehen werden. Sie haben den Devisenstellen ihr Gutachten ohne Sichtung des Gutes abgegeben.

Die Mitnahme von Sachen, die der Auswanderer erst nach dem 31. Dezember 1932 angeschafft hat, ist mit Ausnahme von Ersatzstücken aufgrund der Bestimmungen nicht zu genehmigen. Dagegen wurden in den nachträglich festgehaltenen Lifts Mengen von neuen Kleidungs- und Wäschestücken vorgefunden, die weit über das normale Maß hinaus gehen. Dem deutschen Volke werden diese Stücke vorenthalten, während sie der Jude auf diese Weise verschiebt. Die Gerichtsvollzieher legen hierauf ebenfalls keine Sorgfalt, sie lassen jedes neue Kleidungs- und Wäschestück bei ihrer Prüfung durchgehen.

Diese Mißstände können nur beseitigt werden, wenn der Reichswirtschaftsminister die Überprüfung des Umsatzgutes wieder einer behördlichen Stelle, wie früher, überträgt. Da die Judenauswanderungen geringer geworden sind, dürfte die Behörde die Umzugskontrolle ohne Mehraufwand an Personal durchführen können. Die Gerichtsvollzieher sind, wie sich ergeben hat, ungeeignet, da sie die jüdischen Methoden in der Praxis anscheinend nicht kennen. Eine sofortige Inangriffnahme dieser Regelung halte ich für dringend notwendig.

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