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Chronik und Quellen
1939
Oktober 1939

Bericht aus Leipzig

Am 22. Oktober 1939 erstattet der SD-Abschnitt Leipzig folgenden „Inlandslagebericht“:

Gegnerarbeit jeder Art

Im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig und dem Kreisleiter der NSDAP , Leipzig, sind nunmehr Maßnahmen für den Einkauf der Juden in besonders bestimmten Geschäften durchgeführt worden. Die eingesammelten Haushaltlisten gelangen direkt an das Amt zur Förderung des Wohnungsbaues Leipzig, daß die Ausgabe der Lebensmittelkarten an Juden zentral vornimmt. Die Ausgabe erfolgt auch für Ausländer. Inländische Juden, Polen, Tschechen, Slowaken und auch deren arische Hausangestellte erhalten die Lebensmittelkarten abgestempelt mit einem ''J'', während die ausländischen Juden die Karten ohne dieses ''J'' erhalten. Im übrigen wird bei Mischehen nach den Vorschriften über das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden verfahren, d.h.:

1. Ist der Haushaltungsvorstand Arier , die Ehefrau Jüdin, und sind Kinder nicht vorhanden, dann gilt der Haushalt als arisch.

2. Ist der Haushaltungsvorstand Jude, die Ehefrau Arierin und sind keine Kinder vorhanden, dann gilt der Haushalt als jüdisch.

3. Ist einer der Eltern Jude der andere Arier und sind Kinder vorhanden, die Deutsche, Mischlinge I. Grades sind (also nicht mosaisch erzogen), dann gilt der Haushalt als arisch.

4. Ist einer der Eltern Jude, der andere Arier und sind Kinder vorhanden, die mosaisch erzogen werden, dann gilt der Haushalt, auch wenn der Mann Arier ist, als jüdisch.

Ein Zubringen der Backwaren durch den Bäcker an die Juden hat zu unterbleiben. Die Inhaber der mit ''J'' versehenen Karten werden nur in den dafür bestimmten Geschäften beliefert.

Ab. 1.11.1939 wird auch die Ausgabe von Bezugsscheinen für Spinnstoffe und Schuhwaren an Juden gleichfalls vom Amt zur Förderung des Wohnungsbaues übernommen werden.

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