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Chronik und Quellen
1939
Januar 1939

Bericht aus Ansbach

Am 8. Februar 1939 meldet der Regierungspräsident Ober- und Mittelfranken in seinem Monatsbericht für Januar aus Ansbach:

Juden

Auch im Berichtsmonat hielt die Abwanderung der Juden in das Ausland an. Ausgewandert sind 98 Juden.

Am 1.10.1938 befanden sich

a) in den Stadtkreisen und früher kreisunmittelbaren Städten des Regierungsbezirks 7057 Juden (davon 6137 deutscher Staatsangehörigkeit und 920 ausländischer Staatsangehörigkeit),

b) in den Landkreisen des Regierungsbezirks 1085 Juden (davon 1054 deutscher Staatsangehörigkeit und 31 ausländischer Staatsangehörigkeit).

Bis zum 1.1.1939 verminderte sich diese Gesamtzahl von 8142 Juden auf 6425 Juden. Und zwar wohnten am 1.1.1939

a) in den Landkreisen und früher kreisunmittelbaren Städten noch 5945 Juden (davon 5356 deutscher Staatsangehörigkeit und 589 ausländischer Staatsangehörigkeit),

b) in den Landkreisen noch 480 Juden (davon 460 deutscher Staatsangehörigkeit und 20 ausländischer Staatsangehörigkeit).

Judenfrei sind die ehemaligen kreisunmittelbaren Städte Dinkelsbühl, Eichstätt, Rothenburg, Schwabach, Weißenburg und die Landkreise Bayreuth, Dinkelsbühl, Eichstätt, Feuchtwangen, Fürth, (Gunzenhausen, Hersbruck, Naila, Neustadt a.d. Aisch, Nürnberg, Pegnitz, Rothenburg, Staffelstein, Uffenheim und Weißenburg a. Bay..

Die israelitischen Kultusgemeinden und die bei ihnen eingerichteten Beratungsstellen für jüdische Auswanderer haben ihre Tätigkeit wieder aufgenommen und bemühen sich, die Auswanderung der Juden aus Deutschland zu beschleunigen.

Veranstaltungen jüdischer Organisationen haben im Berichtsmonat nicht stattgefunden.

Der Volljude Hugo Weinschenk aus Windsbach, L.K. Ansbach, wurde vom Landgericht München I wegen Verbrechens der Rassenschande zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 22.9.1938 gegen den Juden Dr. Seckendorf aus Fürth wegen gewerbsmäßiger Abtreibung und Rassenschande ausgesprochene Zuchthausstrafe von 10 Jahren und Sicherheitsverwahrung ist vom Reichsgericht bestätigt worden.

Gegen 25 im Ausland wohnende jüdische Emigranten wurde Antrag auf Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt.

Ein Landwirt in Veitserlbach, L.K. Gunzenhausen, der sich erdreistete, für einen aus Berolzheim geflüchteten Juden Forderungen einzutreiben, mußte auf einige Tage in Polizeihaft genommen werden.

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