Generalkonsul von Weiss berichtet aus Köln
Seinem Bericht vom 23. Juni 1942 fügt Generalkonsul von Weiss ein Rundschreiben der Kölner synagogengemeinde bei, aus dem Folgendes hervorgeht:
Mit Wirkung vom 1. Juli wurde außerdem die Schließung aller jüdischen Schulen verfügt. Jede weitere Beschulung „durch besoldete oder unbesoldte Lehrer“ und damit auch Privatunterricht waren danach verboten. Dagegen mussten sich Kinder über 14 Jahren beim Arbeitsamt „zur Vermittlung in den Arbeitseinsatz“ melden, während die Schulkinder unter 14 Jahren zu „Hilfsarbeiten in den jüdischen Einrichtungen“ herangezogen werden sollten.