Generalkonsul von Weiss berichtet aus Köln
Am 23. April 1942 berichtet Generalkonsul von Weiss aus Köln:
"Aufgrund eines von maßgebender Seite herausgegebenen Zirkularschreibens werden Lebensmittelvorräte gleich welcher Art, die bei Juden vorgefunden werden, sofort beschlagnahmt, und Letztere dem Gericht wegen verbotener Hamsterei zur Aburteilung angezeigt."