Die Gestapo
Das letzte zu diesem Themenkomplex in der Akte der Reichsvereinigung abgeheftete Schriftstück beinhaltet eine – vermutlich von Albert Kramer als Vorsitzendem der Synagogengemeinde verfasste - Aktennotiz vom 8. September 1941, in der Verlauf und Ergebnisse einer Besprechung des Gutachtens mit dem Kölner Gestapo-Kommissar Brodesser referiert werden.[1] „Herr Kommissar Brodesser sagte gleich zu Beginn, dass die Staatspolizei es ablehne, Einweisungen in das Fort vorzunehmen, solange das Fort sich in dem jetzigen Zustand befinde. Damit erübrigte sich die Erörterung der einzelnen Punkte des Gutachtens, soweit es sich um das Fort handelt.“ Es erscheint allerdings fraglich, ob Brodesser tatsächlich seine und die Sichtweise seiner Dienststelle wiedergegeben hatte, oder ob ihm nicht vielmehr daran gelegen war, ohne weitere Erklärungen einer Diskussion aus dem Weg zu gehen, an der ihm ohnehin nicht gelegen war.
Immerhin äußerte er sich zur Einrichtung des Barackenlagers, indem er diesbezüglich mitteilte, „man ginge davon aus, dass eine Gemeinschaftsküche nicht erforderlich sei, da die Juden ja bisher einzeln gekocht hätten und dies auch weiterhin tun könnten“. Dass für die Wohnräume der Baracken keinerlei Herde oder andere Kochstellen vorgesehen waren, die zudem noch erhebliche, aber ohnehin nicht vorhandene Fläche erfordert hätten, schien den Gestapobeamten wenig zu interessieren. Auch in diesen Punkten scheint sein ausgeprägtes Desinteresse an entsprechenden Diskussionen das treibende Element gewesen zu sein. So äußerte er – wohl zur Verwunderung der Vertreter der Synagogengemeinde – die Ansicht, „dass, wenn man sich damit begnügen könnte, 30 Menschen in jede Baracke zu legen, die Frage der Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen kaum noch eine Rolle spielen würde“. Wie sich die Lage vor Ort nach dem Einzug einer großen und hierauf weitgehend unvorbereiteten Menschenmenge gestalten würde, schien ihm offenbar nicht von Belang. Betten, so erklärte er leichthin, würden keinesfalls übereinander angeordnet, „weil man die Eheleute zusammen unterbringen wollte“. „Die Familien könnten sich ja Wände ziehen, sodass sie voneinander getrennt wären. Das sei ihnen überlassen.“ Als ein Vertreter der Synagogengemeinde daraufhin einwandte, dass „auch dadurch wiederum weiterer Raum verloren ginge“, ließ es das unkommentiert.
In einem Punkt aber ließ Brodesser keinerlei Zweifel aufkommen. Als er nämlich gefragt wurde, ob zumindest die Schwerkriegsbeschädigten in der Kölner Innenstadt verbleiben könnte, stellte er klar, „dies käme nicht in Frage, die gesamte Gemeinde solle nach draussen verlegt werden“. Andererseits versicherte er ausdrücklich, dass die aus den miserablen hygienischen Verhältnissen erwachsenden Gesundheitsgefahren auch von der Gestapo erkannt würden, „und dass eine Einweisung solange nicht in Frage käme, als nicht in dieser Hinsicht die erforderliche Vorsorge getroffen wäre“.
Fußnoten
[1] BAB, R 8150/11, Bl. 294f.