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Das Gutachten

Der Druck, der auf dem gesamten Vorhaben lastete, war offenbar enorm. Nicht zuletzt nahm die Kölner Synagogengemeinde das am 18. August unterbreitete Angebot der Reichsvereinigung dankbar an, in solchen Dingen kompetente und erfahrene Mitarbeiter ins Rheinland zu schicken, die dort am 5. September 1941 eintrafen und sich umgehend an die Arbeit machten. Man sei darüber „sehr froh“, wurde am 6. September nach Berlin geschrieben, zugleich aber auf die notwendige Eile hingewiesen: „Wir sind inoffiziell darüber unterrichtet worden, dass das Gutachten bis Montag Mittag [8.9.1941] beim S.H.A. [gemeint: Reichssicherheitshauptamt] vorliegen muss.“ Daher möge die Reichsvereinigung alles notwendige tun, damit das von ihren Vertretern am 6. September in Köln erstellte Gutachten am Vormittag des besagten Montag zu überreichen.[1] Das geschah dann offenbar mit einem Tag Verzögerung, da das fünfseitige Schriftstück zunächst ja seinen Weg aus dem Rheinland nach Berlin finden musste.[2]

Das Gutachten selbst[3] ging nicht wesentlich über die Bestandsaufnahme der Synagogengemeinde vom 28. August hinaus, hob die Baumängel und fehlenden sanitären Anlagen aber noch deutlicher hervor. Feuchtigkeit, abgefallener Putz und Schimmel in den Räumen des Forts müssten beseitigt und insbesondere der Umgang mit dem Abwasser geregelt werden: „Die Wasserabführung ist nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen. Die Fäkalien sollen in Sammelgruben und die Gebrauchswässer in Sickergruben geführt werden.“ Toiletten standen nicht nur in zu geringer Zahl zur Verfügung, sondern verletzten die Intimsphäre der künftig hier Internierten in eklatanter Weise: In einem tieferliegenden Zwischengeschoß gab es gerade einmal jeweils acht Toiletten für Männer und Frauen, wobei die „Frauensitze“ lediglich „durch eine halbhohe Wand“ von einem unmittelbar daneben verlaufenden „Durchgangsflur“ abgetrennt waren und „je vier Sitze jeweils ohne jede Trennwand in einem Raum nebeneinander“ lagen. Bäder und Duschen würden gänzlich fehlen, während „Wasserzapfstellen“ gerade erst eingebaut würden, wobei über deren Zahl und Verortung nichts Näheres mitgeteilt wurde. Eine Küche solle in einem der insgesamt 16 zur Verfügung stehenden Räume im Fort eingebaut werden, wobei zum Berichtszeitpunkt aber weder Herde, Ausgussbecken und andere unverzichtbare Kücheneinrichtungsgegenstände noch nicht vorhanden waren. Weitere gravierende Unzulänglichkeiten bestanden nach wie vor darin, dass die jeweils 1,40 m breiten Durchgänge durch die einzelnen für Wohnzwecke vorgesehenen Räume noch nicht mit Türen verschlossen waren und diese selbst – es ging auf den Herbst zu – mit keinerlei Öfen bestückt waren. - Nach Lage der Dinge dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass diese schweren Mängel bis zum Einzug der ersten Internierten tatsächlich behoben wurden.

Von den 38 geplanten „Wohnbaracken“ im etwa 400-500 m entfernten neuen Lager waren bis zum 6. September gerade zwei errichtet, weitere im Bau. Außerdem sollte gerade einmal eine „Waschbaracke“ und zwei „Latrinen“ geben – bei einer zu diesem Zeitpunkt noch geplanten Belegschaftsstärke nahezu 4.000 Personen! Die Bauweise der Baracken ließ nichts Gutes erwarten, während die Wände doppelwandig, dabei allerdings lediglich mittels einer einfachen Pappschicht gedämmt waren, wurden Fußboden und Dach einlagig mit Brettern ausgeführt. Insbesondere die unmittelbar über den feuchten Wiesen befindlichen Fußböden, so betonten die Gutachter der Reichsvereinigung, ließen ohne jede Isolierung eine „außerordentliche“ Fußkälte erwarten. Offenöffnungen waren zu diesem Zeitpunkt in den beiden fertiggestellten Baracken zu diesem Zeitpunkt im Übrigen noch nicht eingebaut, so dass unter solchen Umständen auch nicht geheizt werden konnte. Auch sonst lag im Grunde alles im Argen: Zur Abwasser- und Fäkalienbeseitigung lagen auch hinsichtlich des Barackenlagers noch keinerlei Pläne vor, was auch für die noch nicht erfolgte Verlegung von Elektro- und Gasleitungen galt. Wenn es schon unmöglich war, die Wohnbaracken mit Feldbetten auszustatten, stellt sich naturgemäß die Frage, wie man unter den durch Materialknappheit und Arbeitskräftemangel geprägten Kriegszeiten diese Arbeiten überhaupt erledigt werden sollten, zumal sie für eine Bevölkerungsgruppe ausgeführt werden sollten, die man ohnehin schnellstmöglich „loswerden“ wollte.

Den Gutachtern der Reichsvereinigung dürfte nur zu bewusst gewesen sein, dass man im Reichssicherheitshauptmann ohnehin kaum Rücksicht auf ihre Meinung nehmen würde. Immerhin versuchte man die dort Verantwortlichen mittels der eigenen Gesetzgebung dazu zu bringen, zumindest in Ansätze humane Verhältnisse zu schaffen. Hierzu bemühten sie die in der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Unterkunft bei Bauten vom 24.Okt. 1938 niedergelegten Vorschriften, in der für Schlafräume ein Luftraum von mindestens 10 cbm und für Tagesräume eine Bodenfläche von mindestens 1 qm pro Person festgelegt waren. „Wendet man diese Grundsätze auf den grösseren Barackentyp an, so ergibt sich, dass bei einer Wohnfläche von rund 230 qm etwa 52 Menschen untergebracht werden können. Biese Zahl lässt sich aber nicht erreichen, weil dazu die Übereinanderstellung von Betten notwendig wäre. Das ist nicht möglich, wenn die Bewohner ihre eigenen Betten mitbringen. Eine weitere Minderung der Belegungsfähigkeit wird sich zwangsläufig durch die Notwendigkeit der Geschlechter- und Familientrennung ergeben. Berücksichtigt man diese Momente und den Umstand, dass 26 Baracken von kleinerem Typ geplant sind, so dürfte mit einer durchschnittlichen Belegungsmöglichkeit von 45 Menschen zu rechnen sein. Danach wäre in sämtlichen 38 Baracken die Unterbringung von rund 1.700 Menschen möglich.“ Hinzu müssten dann allerdings noch jene Funktionsbaracken kommen, die für die Abläufe im Lager als „betriebsnotwendig“ klassifiziert wurden.

Soweit die gutachterlichen Äußerungen der Reichsvereinigung, die bei ihrer Arbeit seitens der Kölner Stadtverwaltung nicht eben unterstützt wurden. Stadtkämmerer Türk, zu dessen Hände die 800.000 RM zum Barackenbau überwiesen wurden, erklärte sich kurzerhand für „nicht zuständig“ und verweigerte ein Treffen mit den eigens aus Berlin angereisten Herren. Nach Telefonaten des Vorsitzenden der Synagogengemeinde mit den Leitern von städtischer Bauabteilung und dem Gesundheitsamt erklärte sich ein Stadtobermedizinalrat zumindest bereit, einen der Reichsvereinigungsvertreter zu einer kurzen Unterredung zu empfangen.[4]

Fußnoten

[1] BAB, R 8150/11, Bl. 302.

[2] Vgl. BAB, R 8150/11, Bl. 283: Reichsvereinigung an Reichsinnenministerium (Reichssicherheitshauptamt), 9.9.1941.

[3] Vgl. BAB, R 8150/11, Bl. 284-288. Danach auch das Folgende.

[4] Vgl. BAB, R 8150/11, Bl. 293.

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