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Die Planung

Am 11. August 1941 teilte die Kölner Gestapo dem Leiter der „Abteilung Wohnungsberatung“ der örtlichen Synagogengemeinde – Siegfried Bernhard – mit, „dass die Juden Kölns in dem Fort 5 in Müngersdorf und in einem neu zu errichtenden Barackenlager zwischen Müngersdorf und Weiden untergebracht werden sollen“. Während das israelische Asyl in der Ottostraße und die beiden im Stadtgebiet betriebenen Altersheime (vorerst) noch im Besitz der Synagogengemeinde bleiben könnten, sollten alle weiteren noch in Köln wohnenden Jüdinnen und Juden „nach Erstellung der einzelnen Baracken in dem Barackenlager untergebracht werden“. Mit dessen Bau sei „jetzt begonnen worden, sodass schon in Kürze einige Hundert Gemeindemitglieder als Erste dort untergebracht werden“ könnten.

Die angesichts dieser Mitteilung offenbar überraschten und alarmierten Vertreter der Gemeinde machten sich – laut Darstellung der Gestapo - daraufhin am 15. August auf den Weg nach Müngersorf, um dort sowohl das Fort als auch den für das Barackenlager vorgesehenen Platz in Augenschein zu nehmen. Ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse fassten sie noch am gleichen Tag in einem Schreiben an die Gestapo zusammen.[1] Zugleich wurde die Reichsvereinigung der Juden in Berlin um eine „ausführliche Stellungnahme“ und um die Mitteilung gebeten, ob sie in der Lage sei, Einrichtungen für Großküchen und Großwaschküchen für das Kölner Lager zu beschaffen.

In ihrem Schreiben an die Gestapo skizzierten die Verantwortlichen der Synagogengemeinde zunächst die aktuelle Lage der jüdischen Bevölkerung in Köln.[2] Von der Anordnung seien „etwa 5.500 Juden betroffen, die, gegenwärtig ca. 2.000 Haushaltungen bildend, in 270 Häusern jüdischer Eigentümer wohnen“ würden. „Die Altersgliederung dieser Juden ist infolge der Auswanderung der letzten acht Jahre eine ungewöhnliche, was sich darin erweist, dass etwa 1.220 Menschen über 65 Jahre alt sind, und der Prozentsatz der kranken und anfälligen Menschen, auch in den jüngeren Jahresklassen, ein besonders hoher ist. Dennoch stehen gegenwärtig über 2.000 Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren im Arbeitseinsatz.“ Angesichts einer solchen Bevölkerungsstruktur sei „die Auflösung der Haushaltungen und der Übergang zu einer Massensiedlung von grösster Tragweite“ und werfe „viele Einzelfragen“ auf.

Angesichts der angedachten Größenordnung bei der Verteilung der zu Internierenden auf das Gebäude des alten Forts und das neue Barackenlager konzentrierten sich die Gemeindeverantwortlichen zunächst auf letzteres. Dabei sahen sie „zur Vermeidung von Seuchengefahr (Typhus und Ruhr)“ etwa eine Kanalisation für das Barackengelände als unerlässlich an. Nur so sei ein Mindestmaß an Hygiene gewährleistet und könne es verhindert werden, dass „das täglich von tausenden von Menschen betretene Gelände sehr bald in einen Morast verwandelt“ würde. Aus gleichem Grunde seien auch „feste Lagerstraßen“ erforderlich.

Hinsichtlich der minimalen Bedürfnisse der künftigen Bewohner*innen wurden pro Person 6 qm Wohnfläche gefordert, was jedoch den Planungen der Gestapo diametral entgegenstand. Statt wie in deren Planungen hätten die größeren Baracken dann nicht 100, sondern „nur“ 40 Personen Platz geboten. Weitere – und keineswegs übertriebene! - Anforderungen wurden sowohl an Hygieneeinrichtungen wie Waschgelegenheiten für Menschen und Kleidung sowie Toiletten als auch hinsichtlich der Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln gestellt. Des Weiteren hielt die Gemeindeleitung eigene Baracken unter anderem für Gemeindeverwaltung und Lagerleitung, Schule (430 Kinder), Kindergarten (130 Kinder), Krankenstation und „Krankenbehandler“ (13 Ärzte, 6 Zahnärzte), Werkstätten für Handwerker sowie „Läden für kleinere Bedarfsartikel“ für unerlässlich.

Das alles, so betonte Albert Kramer als Vorsitzender der Synagogengemeinde, stelle lediglich die „wesentlichen Punkte“ dar, die man zudem in „möglichster Kürze“ aufgelistet habe. Zugleich bat er darum, „uns Gelegenheit zu geben, die oben skizzierten Punkte mündlich darlegen zu dürfen“. - Das alles erweckt den Anschein, als ob man sich in Müngersdorf auf einen längeren Aufenthalt einzurichten gedachte, der dann folgerichtig zumindest eine rudimentäre Infrastruktur erforderte.

In den in Akten der Reichsvereinigung überlieferten Quellen ist keine direkte Reaktion der Gestapo auf solche Vorstellungen nachweisbar. Federführend war in dieser Angelegenheit offenbar das Reichsinnenministerium als „Zentralaufsichtsbehörde“ der Reichsvereinigung, das diese – wahrscheinlich ebenfalls am oder kurz vor dem 15. August 1941 anwies, der Stadt Köln einen Betrag von 800.000 RM zur Errichtung der Baracken zur Verfügung zu stellen. Die erste Rate wurde seitens der Reichsvereinigung jedenfalls bereits am 15. August auf die Kölner Stadthauptkasse überwiesen. Wie zutiefst menschenverachtend die Finanzierung der ohnehin infamen Maßnahme geplant war, geht nicht zuletzt auch daraus hervor, dass die 800.000 RM, mit der die Errichtung des Internierungslagers von jüdischer Seite selbst finanziert werden sollte, offiziell als eine Art Darlehen deklariert wurde, das zügig durch jene 45.000 bis 50.000 RM getilgt werden sollte, die die später in Müngersdorf internierten Jüdinnen und Juden monatlich an Miete für ihren dortigen Aufenthalt zahlen sollten.[3] Somit sollten sie die Mittel für ihre Internierung selbst aufbringen.

Fußnoten

[1] BAB, R 8150/11, Bl. 297: Synagogengemeinde Köln an Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, 15.8.1941.

[2] Das Folgende nach BAB, R 8150/11, Bl. 298-300: Synagogengemeinde Köln an Gestapo Köln, 15.8.1941.

[3] Vgl. BAB, R 8150/11, Bl. 295 und 301.

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