Reiseverbot und Kennzeichhnungspflicht
Hermann Samter aus Berlin schreibt Lisa Godehardt am 10. September 1941 über das Reiseverbot und die Kennzeichnungspflicht:
Liebe Lisa,
eben fällt mir ein, daß ich mich noch nicht für die schöne Wurst bedankt habe. Sie hat, wie immer, ausgezeichnet geschmeckt und mir das Zurechtkommen mit den Lebensmittelkarten sehr erleichtert.
Kommt eigentlich die „Koralle“ regelmäßig an? Weder Sie noch Ihre Mutter schrieben darüber. -
Leider habe ich meinen Urlaub verschoben, und nun ist’s aus mit dem Verreisen: Ab 19. dürfen wir den Wohnort ohne schriftliche polizeiliche Genehmigung nicht mehr verlassen. Also auch nach Potsdam oder Bernau kann man dann nicht mehr fahren. Vom gleichen Tage an müssen Juden einen festangenähten handtellergroßen gelben Davidstern mit der Inschrift „Jude“ tragen.
Nun kann ich keine Zeitung mehr außer der Zeit von 4-5 kaufen oder in ein Restaurant essen gehen oder arische Bekannte besuchen.
Na, es gibt aber noch andere unangenehme Folgen, die Sie sich selbst ausmalen können. Aber von mir aus sollen die Leute ihr Vergnügen haben.
Nun heißt es unter allen Umständen um 9 Uhr abends zu Hause zu sein, ab 1. Oktober um 8! -
Von Sylvia und ihrer Tante Anka (kennen Sie die eigentlich?) hatte ich einen sehr netten Brief.
Warum Lotte und Paul noch nicht in USA sind, weiß sie auch nicht. Aber es soll beiden gut gehen.
Viele Grüße - auch an Ihre Mutter und Roswitha -