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Chronik und Quellen
1941
August 1941

Behandlung ausländischer Juden

Das Reichssicherheitshauptamt informiert Mitte August 1941 über die Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit:

Betrifft: Behandlung der Juden ausländischer Staatsangehörigkeit.
Bezug: Ohne.

Die Frage, wie die in Deutschland ansässigen Juden ausländischer Staatsangehörigkeit

hinsichtlich der für die deutschen bezw. staatenlosen Juden erlassenen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen zu behandeln sind, hat namentlich in letzter Zeit vielfach zu Rückfragen Anlaß gegeben. Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes bestehen in außenpolitischer Hinsicht keine Bedenken, die Juden ausländischer Staatsangehörigkeit nunmehr wie die Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit bezw. die staatenlosen Juden zu behandeln. Um jedoch Repressalien vorzubeugen, bittet das Auswärtige Amt, Fragen vermögensrechtlicher Art hiervon auszunehmen.

Unbeschadet dieses Grundsatzes sind jedoch Maßnahmen gegen Juden von besonderer Bedeutung in jedem Falle von meiner vorherigen Zustimmung abhängig zu machen. Die mir hierzu vorzulegenden Berichte sind möglichst ausführlich zu gestalten.

Indem ich hiervon Kenntnis gebe, weise ich jedoch zur Behebung von Zweifeln darauf hin, daß sich diese Anordnung ausschließlich auf die Durchführung sicherheitspolizeilicher Maßnahmen beschränkt. Soweit für die Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen eine unterschiedliche Behandlung vorgesehen ist, hat es zunächst dabei zu verbleiben.

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