Kritik an Willkür gegen Juden
Friedrich Kellner kritisiert in seinem Tagebuch am 12. August 1941 juristische Willkür gegenüber Juden:
12. Aug. 1941.
Wie wir von einem in Frankf.-Rödelheim wohnenden Fräulein erfuhren, ist der Stadtteil Rödelheim am 6. oder 7. August 1941 ziemlich heftig angegriffen worden. Eine größere Anzahl Häuser wurden zerstört. Tote soll es wenig gegeben haben. Es ist immer wieder festzustellen, daß verläßliche, objektive Berichte kaum zu erhalten sind. Ein großer Teil der Bewohner einer angegriffenen Stadt will die Schäden nicht kennenlernen. Der Vogel Strauß geht um. Sofern ich Urlaub erhalte, werde ich mich im September in die Gebiete begeben, die von Fliegern heimgesucht werden. Dann weiß ich wenigstens über „geringe Sachschäden“ einigermaßen Bescheid.
Eine besondere Sorte von Menschen sind dem Anscheine nach die deutschen Richter.
In einem Urteil des Reichsfinanzhofes v. 23. Juli 1941 (VI334/41) wird die Entscheidung getroffen, daß jüdische Krankenanstalten nicht grundsteuerfrei sind. Der OFPr. hat ausgeführt, daß unter „Bevölkerung“ nur die deutsche Bevölkerung zu verstehen sei. Es handele sich nicht um eine Frage der Gesetzesauslegung - so sagt das Urteil sondern es wäre nur die Frage zu entscheiden, wie der vorliegende Tatbestand nach nationalsozialistischer Weltanschauung zu beurteilen ist. (Reichssteuerblatt 1941 S. 553)
Der „unabhängige“ und „königliche“ deutsche Richter hat sich nicht um das Recht zu kümmern, sondern nur um die nationalsozialistische Weltanschauung. Und die hat mit „Recht“ wahrlich überhaupt nichts zu tun.
Das Recht des heutigen natsoz. Deutschlands besteht einzig und allein aus Macht und Willkür!