Versteigerung jüdischen Eigentums
Das Reichssicherheitshauptamt erweitert am 5. März 1941 die Möglichkeiten, das Umzugsgut von jüdischen Auswanderern zu versteigern:
Betrifft: Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei jüdischen Emigranten; hier Versteigerung von Umzugsgütern.
Bezug: Runderlasse vom 1.8.1940 -1A11 Allgem. 1450/40 - und 24.9.1940 - IA11 Allgem. 1433
I
Nach den Bestimmungen der Ziffer III des Runderlasses vom 1.8.1940 - I A 11 Allgem. 1450/40 - können sichergestellte Umzugsgüter ausgewanderter Juden, gegen die ein Ausbürgerungsverfahren eingeleitet oder in Vorbereitung ist, bereits versteigert werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ausbürgerung in Kürze erwartet werden kann.
Ich erkläre mich damit einverstanden, daß künftig eine Versteigerung des sichergestellten Umzugsgutes ausgewanderter Juden auch dann erfolgt, wenn die gegen die jüdischen Emigranten eingeleiteten oder in Vorbereitung befindlichen Ausbürgerungsverfahren nach den z. Zt. geltenden Richtlinien nicht zur Ausbürgerung führen können und eine Versteigerung aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten erscheint. Im übrigen finden die Bestimmungen der Ziff. III Abs. 2 und 3 des eingangs erwähnten Runderlasses vom I.8.1940 sinngemäße Anwendung.
II
Über erfolgte Sicherstellungen im Zuge eines Ausbürgerungsverfahrens ist gegebenenfalls unter Angabe des Erlöses versteigerter Umzugsgüter in allen Fällen hierher zu berichten.
III
Der Erlaß ist zur Weitergabe an die Kreis- und Ortspolizeibehörden nicht bestimmt.
IV
Alle mir in gleicher Angelegenheit vorgelegten Berichte finden damit ihre Erledigung.