Paketversand nach Gurs
Die Jüdische Kultusvereinigung Mainz informiert am 19. Februar 1941 per Rundschreiben über die Möglichkeit, Pakete in das Lager Gurs in Frankreich zu schicken:
1. Paketsendung nach Camp de Gurs
Die Devisenstelle Darmstadt hat die Abfertigung von Paketen an die Insassen des Lagers Camp de Gurs mit der Einschränkung gestattet, daß nur die nötigsten Gegenstände wie Kleider usw. gesandt werden dürfen. Sämtliche Gegenstände müssen getragen sein. Bewirtschaftete Lebensmittel und Traubenzucker werden nicht genehmigt. Die Listen zum Versand der Gegenstände müssen der Devisenstelle zur Genehmigung in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch zu machen, wenn die Pakete von Verwandten an Verwandte gerichtet werden. Höchstgewicht pro Paket 5 kg.
2. Nachrichtenverkehr mit den Insassen des Camp de Gurs
Der einzig erlaubte Nachrichtenverkehr mit den Personen in Camp de Gurs, die postalisch als Nichtinternierte gelten, muß über das Deutsche Rote Kreuz, Präsidium/Auslandsdienst Berlin SW. 61, Blücherplatz 2, gehen. Für diesen Verkehr sind besondere Formblätter vorgeschrieben, welche in unserem Verwaltungsgebäude, Zimmer 1, in beschränktem Umfang abgegeben werden. Auf das den Formblättern beigefügte Merkblatt wird besonders hingewiesen.
3. Wohnungsveränderungen
Wohnungsveränderungen sind jeweils sofort nach dem Umzug unserer Abteilung Wohnungspflege zu melden.
4. Gottesdienst Horst-Wesselstr. 2
Ab Freitag, dem 21. Februar 1941, beginnt der Abendgottesdienst um 18 Uhr. Der Sabbat-Nachmittagsgottesdienst wird um 16 Uhr abgehalten. Sabbat-Ausgang-Gottesdienst findet mit Rücksicht auf die Ausgehsperrzeit bis auf weiteres nicht statt.
5. Gottesdienst an Purim, Horst-Wesselstr. 2
Am Mittwoch, dem 12. März 1941 (Taanith Esther), beginnt der Abendgottesdienst um 18 V2 Uhr; Donnerstag, den 13. März, Frühgottesdienst (Purim) 7 ½ Uhr.