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Chronik und Quellen
1940
Oktober 1940

Transitvisa für Juden

Der Chef der Schweizer Fremdenpolizei drängt den Schweizer Botschafter in Vichy am 2. Oktober 1940, Transitvisa für jüdische Flüchtlinge aus Deutschland zu erwirken:

Heute geht der erste Transport deutscher Flüchtlinge von Genf aus im Transit durch Frankreich nach Übersee. In zwei Autocars werden zusammen 52 Personen die Reise unternehmen. Damit wir einen genauen Einblick erhalten über den Ablauf des Transportes und Erfahrung für die Zukunft, haben wir den Generalsekretär des Justiz- und Polizeidepartements des Kantons Genf, Herrn Guillermet, und einen seiner Sektionschefs, Herrn Deleaval, mit der Begleitung beauftragt. Herr Guillermet reist mit Diplomatenpaß; er wird bis Barcelona fahren. Herr Deleaval hat einen Dienstpaß. Wir haben den Herren gesagt, sie möchten sich mit Ihrer Gesandtschaft in Verbindung setzen, wenn irgend etwas nicht klappen sollte.

Wenn es auch Ihren Bemühungen, für die wir Ihnen zu großem Dank verpflichtet sind, gelungen ist zu erreichen, daß das Auswärtige Amt die Botschaft in Bern ermächtigt hat, bis zu 150 Transitvisa an von den Deutschen vertriebene, in der Schweiz auf die Weiterreise wartende Flüchtlinge zu erteilen, so ist das nur ein erster Anfang. Wir müssen unbedingt erreichen, daß die französische Regierung der Botschaft in Bern die generelle Weisung zur Erteilung von Transitvisa an solche Ausländer gibt, und zwar ohne Rücksicht auf deren Zahl und auf das Bestimmungsland ihrer Reise. Wir hätten das erwarten dürfen, auch ohne daß die Transporte auf unsere Kosten begleitet werden und ohne daß wir in jedem Fall ein Rückreisevisum erteilen. Nachdem wir Frankreich die sichere Kontrolle über die Abwicklung dieser Durchreisen abnehmen und zugleich noch die Garantie geben, daß wir diese Ausländer wieder zurücknehmen für den Fall, daß wider alles Erwarten trotz des spanischen Visums einmal die Weiterreise nicht möglich sein sollte oder daß einer in Frankreich dem geschlossenen Transport entweichen sollte, müßten weitere Schwierigkeiten von seiten Frankreichs nicht nur unverständlich erscheinen, sondern sie wären eine ausgesprochene Unfreundlichkeit der Schweiz gegenüber. Dies ganz besonders im Flinblick auf die Hilfeleistungen unseres Landes an unsere in Not sich befindenden Nachbarn durch die Aufnahme von ungefähr 8000 Zivil- und über 40 000 Militärflüchtlingen im Juni dieses Jahres, die Sammlungen des schweizerischen Roten Kreuzes, die schweizerischen Hilfeleistungen an Flüchtlinge in Frankreich, die Bereitschaft, 800 französische Kinder in der Schweiz zu hospitalisieren usw., und nicht zuletzt die große Freundschaft des schweizerischen Volkes zum französischen.

Die verkehrte Auffassung über diese Frage dürfte wohl davon herrühren, daß Ihre ersten Demarchen um die Gestattung des Transits der Flüchtlinge aus Deutschland in die Zeit des Beginns des Krieges zurückgehen. Damals hat es sich darum gehandelt, Angehörige des mit Frankreich im Kriege stehenden Deutschland durch Frankreich durchreisen zu lassen. Das war auch der Grund, weshalb wir Frankreich so weitgehende Garantien für die Kontrolle der Durchreise angeboten und zunächst nur von einer beschränkten Zahl von Transiten gesprochen haben. Seit dem Abschluss des Waffenstillstandsvertrages hat sich die Lage jedoch bedeutend verändert. Für Frankreich könnte sich allerdings vielleicht heute die Frage stellen, wie sich Deutschland zu diesem Transit verhalte, ln der Tat hat gestern anläßlich eines Frühstücks auf der französischen Botschaft Herr Botschaftsrat Gazel dem Unterzeichneten erklärt, es dürfte für Vichy wertvoll sein, eine Mitteilung zu haben, daß die deutsche Regierung nichts einzuwenden habe gegen diesen Transit. Dem Unterzeichneten wurde im September 1938, anläßlich von Verhandlungen in Berlin über die Kontrolle der Einreise deutscher Flüchtlinge nach der Schweiz, von Vertretern des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums (Gestapo) erklärt, Deutschland habe nicht das geringste Interesse daran, diese Leute in den Nachbarstaaten zu wissen, sie sollten gegenteils in möglichst entfernten Ländern untergebracht werden. Das gleiche wurde dem Unterzeichneten in jüngster Zeit von der Deutschen Gesandtschaft in Bern wiederholt. Ja, der deutsche Gesandte hat auf unser Ansuchen hin vor kurzem das Auswärtige Amt in Berlin gebeten, es möchte der deutschen Botschaft in Madrid zuhanden der spanischen Regierung mitteilen, Deutschland habe kein Interesse daran, daß die Durchreisegesuche durch Spanien von in der Schweiz sich aufhaltenden Flüchtlingen einzeln durch die Zentrale in Spanien geprüft würden, was heute bei solchen der Fall ist, die nicht im Besitze eines deutschen Passes sind. Sie können also der französischen Regierung erklären, wir wüßten mit Bestimmtheit, daß Deutschland der Weiterreise der Flüchtlinge aus der Schweiz nicht nur keinerlei Schwierigkeiten bereiten wolle, sondern daß es diese als auch in seinem Interesse liegend betrachte.

Wir beehren uns, im folgenden noch einmal kurz zusammenzufassen, wie sich das Problem der Flüchtlinge im Hinblick auf den Transit durch Frankreich für uns darstellt. Von allem Anfang an, schon im April 1933, als die ersten Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland getroffen wurden, wurde durch eine Mitteilung in der Presse erklärt, die Schweiz könne diesen Ausländern nur eine vorübergehende Zuflucht bieten, ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit; der Aufenthalt in unserm Lande dürfe einzig zur Vorbereitung der Weiterwanderung benützt werden. Die kurz befristeten Toleranzbewilligungen wurden jeweils nur verlängert, wenn der Nachweis erbracht werden konnte, daß der Gesuchsteller alles ihm Zumutbare getan hatte, um die Weiterwanderung vorzubereiten. In engster Verbindung mit den privaten Organisationen, die sich dieser Flüchtlinge angenommen hatten, besonders aber mit der Leitung des schweizerischen israelitischen Gemeindebundes wurde die Frage der Weiterwanderung auch von uns ständig geprüft. Wir waren ebenfalls in Verbindung mit der aus der Evian-Konferenz entstandenen Organisation in London, wo der Unterzeichnete im Juli 1939 an einer Konferenz teilgenommen und die Gelegenheit benützt hatte, auf die besondere schwierige Lage hinzuweisen, in die die kleinen Transitländer durch die Aufnahme der Flüchtlinge geraten waren, und wo in Begleitung des Präsidenten des schweizerischen israelitischen Gemeindebundes auch die privaten englischen und internationalen Organisationen aufgesucht wurden. Im April 1940 begaben wir uns nach Basel, um den durchreisenden früheren belgischen Ministerpräsidenten van Zeeland aufzusuchen, der vom Londoner Komitee den Auftrag hatte, für neue Siedlungsmöglichkeiten besorgt zu sein. Im Oktober 1939 hatte übrigens eine Vorsprache der Leitung des Londoner Komitees bei Präsident Roosevelt in Washington stattgefunden. Anläßlich jener Beratungen hatten die Vertreter Englands und Frankreichs die Erklärung abgegeben, die in der Presse verbreitet wurde, die beiden Länder würden den kleinen Transitländern Schweiz, Belgien und Holland für die Organisation der Weiterreise den Vortritt lassen. England hatte im Laufe des Jahres 1939 zahlreichen Flüchtlingen aus Deutschland die Zureise bewilligt. Frankreich hatte vorher schon viele zugelassen. Beide Staaten rechneten mit längeren Aufenthalten, sogar mit einer dauernden Anwesenheit dieser Ausländer. Frankreich, dessen Stärke ja nie die Organisation war, hat also keine Vorbereitungen für die Weiterreise der sich in diesem Lande aufhaltenden Flüchtlinge unternommen.

Als der Krieg ausbrach und wir befürchten mußten, diese Ausländer noch für längere Zeit bei uns behalten zu müssen, ohne daß es möglich sein würde, ihnen eine Erwerbstätigkeit gestatten zu können, haben wir mit der Armeeleitung die Frage der Schaffung von Arbeitslagern geprüft. Dies auch aus der Überlegung heraus, daß körperlich erstarkte und an harte Arbeit gewöhnte Emigranten leichter von überseeischen Einwanderungsländern aufgenommen würden. Der Kostenvoranschlag hat für eine Beschäftigung von 800 Mann während eines Jahres in Arbeitslagern 1 Vi Millionen Franken ergeben. Die Bestrebungen des einzelnen Emigranten für die Weiterwanderung, die sich oft nach den verschiedensten Ländern richteten, unter Ausnützung aller früheren verwandtschaftlichen, freundschaftlichen und geschäftlichen Beziehungen und Schaffung neuer Beziehungen, nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Angesichts der in fast allen Einwanderungsländern zunehmenden Abschließung gegen die Einwanderung, besonders von Juden, sind die Erfolge dieser Bestrebungen nicht sehr groß und auf jeden Fall nicht zum voraus absehbar. Dies gilt auch für die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Wir sind also nicht in der Lage vorauszusehen, wie vielen Flüchtlingen es gelingen wird, eine Einreisebewilligung nach Übersee zu erhalten. Die Gesamtzahl der sich noch bei uns aufhaltenden beträgt 7-8000. Wir hoffen bald in der Lage zu sein, sie genau angeben zu können; eine Gesamterhebung ist im Gange. Sie mögen diesen Ausführungen entnehmen, daß die vom französischen Innenministerium gemachte Überlegung, „unsere“ Emigranten könnten den in Frankreich sich aufhaltenden die Plätze in Übersee wegnehmen, falsch ist. Ganz besonders stimmt sie nicht für die Vereinigten Staaten. Die für Deutschland reservierte Quote ist auf die verschiedenen europäischen Staaten verteilt. Wenn einer dieser [Staaten] weniger Auswanderungen von Emigranten aus Deutschland zu verzeichnen hat, so kann der Rest des ihm zugeteilten Quotenteils nicht auf einen anderen übertragen werden.

Anders können vielleicht die Verhältnisse liegen bei San Domingo. Es ist in New York eine Gesellschaft gegründet worden für die Schaffung einer vorläufig auf 100 000 Personen beschränkten jüdischen Siedlungskolonie in San Domingo. Ein Vertreter dieses Staates ist nach Europa gekommen, um die ersten qualifizierten Kolonisten in den verschiedenen europäischen Ländern auszusuchen. Er wollte zunächst aus der Schweiz 10 Personen auswählen. Nachdem er unsere Arbeitslager besucht und festgestellt hat, daß deren Insassen die beste Vorbereitung als künftige Kolonisten erhalten, hat er sich entschlossen, von Anfang an 100 Leute auszuwählen. Wir rechnen mit Bestimmtheit darauf, eine verhältnismäßig große Zahl nach San Domingo zu bringen, und haben deshalb unsere Arbeitslager ganz auf dieses Projekt eingestellt. Hier könnte natürlich Frankreich mit einigem Recht die schweizerische Konkurrenz befürchten. Wir haben Herrn Dr. Ing. Trone, den Vertreter der „Dominican Republic, Settlement Association, New York“, denn auch bis heute zurückgehalten, nach Vichy zu fahren, um mit der französischen Regierung über die Durchreise zu verhandeln, weil gerade er mit seinem interessanten Projekt das Innenministerium in seiner Ansicht über die schweizerische Konkurrenz hätte bestärken können. Das ist mit ein Grund, weshalb wir Sie so sehr bedrängt haben, die Zustimmung Frankreichs für den Transit zu erreichen, und weshalb wir auch heute noch zu großer Eile drängen müssen. Solange wir Herrn Trone, der übrigens ein sehr tüchtiger Mann mit entscheidendem Einfluß in San Domingo ist, in unserer Nähe haben, haben wir die Möglichkeit, mit ihm einen größeren Plan Schweiz - San Domingo auszuarbeiten. Herr Trone beabsichtigt jedoch, demnächst nach Portugal zu fahren und auf der Durchreise in Vichy Station zu machen. Bevor er dort ankommt, was auf die übernächste Woche zu erwarten ist, müssen wir unbedingt die generelle Zusicherung der französischen Regierung für den Transit unserer Flüchtlinge besitzen.

Das Problem der Emigranten hat für die Schweiz auch eine nicht unwesentliche finanzielle Seite. In den Jahren 1937-1939 sind von den Hilfsorganisationen ungefähr 7 Millionen Franken ausgegeben worden, wovon 5 Vi Millionen von der jüdischen Flüchtlingshilfe [bezahlt wurden]. Ein Teil dieser Mittel stammt allerdings aus Amerika. Die schweizerischen Juden haben aber bis heute über 4 Millionen Franken gesammelt. Da wir auch unter den Juden nur eine kleine Zahl von begüterten Schweizern haben, ganz große Vermögen wohl überhaupt keine, muß die Belastung als außergewöhnlich hoch bezeichnet werden. Der Staat kann aber an die Unterstützungen in der Schweiz nichts beitragen, schon deshalb nicht, weil dann die private Initiative vollkommen zusammenfallen würde. Wie bereits ausgeführt, finanzieren wir jedoch die Arbeitslager. Dazu kommen Bundesbeiträge für die Weiterwanderung, die sich auch ständig vergrößern. Heute betragen sie 400 Franken pro Person, also für eine fünfköpfige Familie 2000 Franken. Wir werden mit einem sehr hohen Gesamtbetrag rechnen müssen, der in die Millionen gehen kann, sind aber entschlossen, die Auswerfung so großer Mittel vorzuschlagen, weil die Entfernung der Emigranten, die sich ungefähr zu 90 % aus Juden zusammensetzen, aus bevölkerungs-und allgemeinen innen- und außenpolitischen Gründen unbedingt notwendig ist. Daß die politischen Gründe heute mit im Vordergrund stehen, brauchen wir nicht besonders hervorzuheben. Wir weisen nur daraufhin, daß wir das Problem auch heute aus eigener Initiative lösen wollen, damit wir jede fremde Einmischung zurückweisen können.

Eine Besprechung mit Herrn Coulondre anläßlich des gestrigen Frühstücks auf der französischen Botschaft hat ergeben, daß der Botschafter unser Begehren bei seiner Regierung in Vichy sehr unterstützt hat. Auch ihm ist die Haltung seiner Regierung nicht verständlich.

Gestern hatten wir noch den Besuch des Delegierten des französischen Roten Kreuzes bei den Militärflüchtlingen in der Schweiz, Herrn Bernheim, Elsässer und Schweizerbürger, domiziliert in Basel. Herr Bernheim hat die Aufgabe übernommen, die Vorbereitungen für die Entsendung französischer Kinder, die durch das schweizerische Komitee für kriegsgeschädigte Kinder in der Schweiz hospitalisiert werden sollen, in Vichy zu beschleunigen. Wir haben Herrn Bernheim über die uns von Frankreich gemachten Transitschwierigkeiten orientiert sowie auch darüber, daß wir entschlossen sind, durch Verweigerung der Einreisebewilligung für die Kinder oder Sperrung der Grenze, den Transit zu erzwingen, falls die französische Regierung unserem selbstverständlichen Begehren nicht endlich Folge leisten sollte. Wir haben ihm allerdings gesagt, daß wir berechtigte Gründe zur Hoffnung haben, es werde Ihnen gelingen, auch ohne die Anwendung von Druckmitteln unser Begehren durchzusetzen.

Wie oben ausgeführt, ist es uns nicht möglich, Ihnen zuhanden der französischen Regierung mitzuteilen, wie viele Flüchtlinge Frankreich transitieren werden und zu welchem Zeitpunkt sie die Einreisebewilligung in das Einwanderungsland erhalten und alle übrigen Formalitäten erfüllt haben werden. Gegenwärtig sind etwa 180 Personen reisebereit. Wie wir der heutigen Presse entnehmen, befaßt sich der französische Ministerrat mit einem Rassengesetz, das die Juden in verschiedene Kategorien einteilen soll. Möglicherweise wird der Versuch gemacht werden, Ihren Bemühungen auch dies entgegenzuhalten. Es wird Ihnen nicht schwer sein, diesem Einwand zu begegnen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen alle Überlegungen an die Hand gegeben zu haben, die ins Feld geführt werden können, um ein endliches grundsätzliches Einlenken der französischen Regierung zu erreichen. Unsere Ausführungen über unsere Bemühungen um die Auswanderung nach San Domingo sind natürlich nur für Sie bestimmt und sollen Ihnen erklären, weshalb wir auf eine rasche Zusicherung der französischen Regierung drängen müssen.

Wir bitten Sie, die französische Regierung zu veranlassen, der Botschaft in Bern die Ermächtigung zu geben, allen mit schweizerischen Rückreisevisa versehenen, mit auf unsere Kosten begleiteten Sammeltransporten - sei es per Autocar oder vielleicht später per Bahn - durch Frankreich durchreisenden Flüchtlingen das Transitvisum listenweise zu erteilen. Eine zahlenmäßige Beschränkung soll nicht erfolgen. Ebenso soll sich die französische Regierung nicht bekümmern um das Endziel der Reise der Flüchtlinge; es muß ihr genügen, daß die Weiterreise nach Spanien durch das spanische Ein- oder Durchreisevisum gesichert ist. Das französische Innenministerium kann sich dadurch die Kontrolle über jede erfolgte Durchreise sichern, daß es sich durch die französische Einreisestelle eine von dieser abgestempelte Liste über die erfolgte Einreise und durch die Ausreisestelle eine von der Einreise- und Ausreisestelle abgestempelte Liste zustellen läßt. Es ist also nicht notwendig, daß die Botschaft die Listen jeweils eine bestimmte Zeit vor dem Abgang des Transportes nach Vichy schickt, wie das vor dem heutigen Transport der Fall war. Die Botschaft hatte uns ausdrücklich erklärt, daß Vichy die Listen nur brauche, um sie an die französischen Grenzposten weiterzuleiten, nicht aber um die Frage des Transits der auf den Listen vermerkten Personen nochmals zu prüfen.

Wir möchten noch einmal die außerordentliche Wichtigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit betonen. Wir wären Ihnen deshalb zu großem Dank verpflichtet, wenn Sie alles daransetzen würden, um bis spätestens Ende kommender Woche die endgültige Zustimmung der französischen Regierung zu unserm Vorschlag zu erreichen. Sollten Sie Druckmittel benötigen, so dient Ihnen als erstes die Verweigerung der Einreise der zu hospitalisierenden Kinder und als zweites die vollständige Visumsperre gegenüber Frankreich. Wir überlassen es Ihnen, darüber zu befinden, ob diese Mittel angewendet werden sollen.

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