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Chronik und Quellen
1940
Mai 1940

Arbeit zur Vorbereitung der Emigration

Der SD-Leitabschnitt Stuttgart erlaubt der Jüdischen Mittelstelle am 15. Mai 1940, Juden in Vorbereitung ihrer Auswanderung an heimische Bauern zu vermitteln:

Betr.: Auswanderung von Juden - Vermittlung von Juden zu landwirtschaftlichen Arbeiten.

Vorg.: Verschiedene Besprechungen.
Anlg. Ohne.

Das Landesarbeitsamt, die Landesbauernschaft und die NSDAP haben im Benehmen mit der hiesigen Dienststelle dem Einsatz und der Ausbildung der Juden in landwirtschaftlichen Betrieben und Gärtnereien zugestimmt. Die Landesbauernschaft wird an die Kreis- und Ortsbauernführer entsprechende Anweisungen geben, wonach Juden als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter gegen Entlohnung nach dem Tarif für landwirtschaftliche Hilfsarbeiter in Arbeit genommen werden dürfen. Die in Betracht kommenden Juden sind zum großen Teil am Wohnort in der Landwirtschaft zum Einsatz zu bringen. In den anderen Fällen dürfen die Juden grundsätzlich nicht bei den Bauern wohnen, sondern müssen bei einem Juden im Ort oder in Ortsnähe untergebracht werden. Die Verpflegung des Juden wird vom Bauern übernommen. Jedoch ist es selbstverständlich, daß der Jude nicht am gleichen Tisch mit seinem Arbeitgeber das Essen einnimmt, sondern sich vollständig von der Familiengemeinschaft fernhält. Nach Beendigung seiner landwirtschaftlichen Ausbildung wird dem Juden vom zuständigen Bauernführer die für seine Auswanderung notwendige Bescheinigung ausgestellt. Nach Möglichkeit sind Juden nur in solche landwirtschaftlichen Betriebe zu vermitteln, in denen keine Polen eingesetzt sind.

Es wird ersucht, den Einsatz von Juden in der Landwirtschaft umgehend in Angriff zu nehmen und über das Veranlaßte zu berichten. Soweit in der Durchführung Schwierigkeiten auftreten, ist umgehend Meldung zu erstatten.

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