Entlassungssperre für Juden
Himmler ordnet am 10. April 1940 für die Dauer des Kriegs per Funkspruch eine Entlassungssperre für luden an, die in Konzentrationslagern einsitzen:
Dringend - Sofort vorlegen - Geheim -
Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat für alle in den KL. einsitzenden jüdischen (Unterstr.) Häftlinge für die Dauer des Krieges allgemeine Entlassungssperre angeordnet. Er hat jedoch gleichzeitig mitteilen lassen, daß er der Entlassung von Juden, deren Auswanderung bereits vorbereitet ist und die in Kürze - Apr[il] - auswandern können, zustimmt, sofern politische und andere Bedenken nicht bestehen - Alle hier bereits vorliegenden Anträge auf Entlassung von jüdischen Häftlingen haben dadurch ihre Erledigung gefunden -