Auswanderung von Juden
Die Gestapo Stuttgart versendet am 4. November 1941 folgendes geheimes Rundschreiben:
Geheime Staatspolizei Stuttgart, den 4. November 1941.
Staatspolizeileitstelle Stuttgart
Nr. II B 2 - 1308/41 g.
Geheim - Eilt sehr!
Betr.: Auswanderung der Juden.
Das Reichssicherheitshauptamt hat mit Erlass vom 23.10.1941 - IV B 4 b (Rz) 2920/41 g. (984) - folgendes angeordnet:
Reichsführer- und Chef der Deutschen Polizei hat angeordnet, dass die Auswanderung von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern ist. (Die Evakuierungsaktionen bleiben hiervon unberührt.)
Ich bitte die in Frage kommenden innerdeutschen Behörden des dortigen Dienstbereiches von dieser Anordnung zu unterrichten.
Lediglich in ganz besonders gelagerten Einzelfällen z. B. bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses kann nach vorheriger Herbeiführung der Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes der Auswanderung einzelner Juden stattgegeben werden.
Ich bitte hiernach zu verfahren.
Am gleichen Tag verschickte auch die Gestapo Aachen ein nahezu gleichlautendes Schreiben an die Landräte ihres Einzugsgebietes, die es einen Tag später den Ortsbürgermeistern zukommen ließen.