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Chronik und Quellen
1941
Juni 1941

Zusammenlegung der Juden

Geheime Staatspolizei                                      Köln, den 16. Juni 1941.
Staatspolizeistelle Köln
II B - 586/41

Betrifft: Zusammenlegung der Juden.

In Abänderung bzw. Ergänzung meiner Rundverfügung vom 12.5.1941 Az.: II B - 586/41 wird folgendes angeordnet:

1.) Den Juden wird es auf Grund einer Neuregelung gestattet, ihre Grundstücke durch arische Treuhänder verwalten zu lassen. Die Namen der in Aussicht genommenen Verwalter sind jedoch in jedem Falle vor Übernahme der Verwaltung der Staatspolizeistelle mitzuteilen. Diese befindet über den Antrag.

2.) Alle bisherigen arischen Treuhänder haben die ihnen bis jetzt übertragenen Treuhandschaften bzw. Verwaltungen von jüdischem Eigentum beizubehalten.

3.) Den Juden wird es entgegen der bisherigen Anordnung anheim gestellt, überflüssiges Mobilar nach ihrem Ermessen frei zu verkaufen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die hiesige Dienststelle vorher rechtzeitig davon unterrichtet und beim Verkauf des Mobilars überwachend eingeschaltet wird.

Von der getroffenen Neuregelung hat der Leiter der Bezirksstelle Köln der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Ernst Israel Peiser, Kenntnis erhalten. Dieser ist angewiesen, die Juden entsprechend zu unterrichten und das Weitere wegen der rechtzeitigen Vorlage der vorgesehenen Meldungen nach hier zu veranlassen.

Ich bitte, die angeordneten Massnahmen zu überwachen und etwaige Verstösse gegen diese Verfügung nach hier mitzuteilen.

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