Zwangsvornamen auch im Telefonbuch
Das „Jüdische Nachrichtenblatt“ druckt eine Bekanntgabe der Reichsvereinigung vom 19. März 1940, dass die Zwangsvornamen künftig ins Telefonbuch eingetragen werden müssen:
Mitteilungen der Reichsvereinigung
Berichtigung der Eintragungen im Fernsprechbuch
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland teilt mit:
Es ist erforderlich, daß alle jüdischen Fernsprechteilnehmer ihre Namenseintragung in den Fernsprechbüchern gelegentlich der nächsten Neuauflage des Fernsprechbuches durch Eintragung der zusätzlichen Vornamen „Israel“ bzw. „Sara“ berichtigen lassen. Wir empfehlen dringend, den dafür erforderlichen Antrag rechtzeitig zu stellen.
Für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin ist bekanntlich zurzeit eine Neuauflage des Fernsprechbuches in Arbeit, und die Frist zur Beantragung von Änderungen ist an sich bereits mit dem 9. März 1940 abgelaufen. Von zuständiger Stelle ist uns aber mitgeteilt worden, daß Anträge auf Richtigstellung der Vornamen noch angenommen werden, wenn sie beschleunigt eingehen. Soweit die Berichtigung der Eintragung von jüdischen Fernsprechteilnehmern des Berliner Bezirks noch nicht beantragt worden ist, muß der Antrag nunmehr bis spätestens zum 22. März 1940 an die Fernsprechbuchstelle in Berlin C 2, Spandauer Straße 13/14, gestellt werden.