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Chronik und Quellen
1940
Februar 1940

Zusammenfassung an wenigen Orten

Das Reichssicherheitshauptamt kündigt am 12. Februar 1940 polizeiintern an, die jüdische Bevölkerung zwecks besserer Überwachung in bestimmten Orten zusammenzufassen:

Betrifft: Beschränkung der Freizügigkeit von Juden im Reichsgebiet und Zusammenfassung in größeren Orten.
Vorgang: Ohne
Anlagen: 1 Übersicht.

In einer Reihe von Bezirken des Reiches sind von verschiedenen örtlichen Dienststellen Anordnungen ergangen, durch die die Freizügigkeit von Juden beschränkt wird. In letzter Zeit haben sich aus solchen Anordnungen Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Juden dadurch ergeben, daß diese Anordnungen nur die rein örtlichen Interessen berücksichtigen und nicht auf die Belange des übrigen Reichsgebietes abgestimmt waren.

Da die Juden andererseits durch ein freies und unkontrollierbares Umherziehen der notwendigen Überwachung entgehen, beabsichtige ich, diese Frage reichseinheitlich zu regeln und darauf hinzuwirken, daß die Juden im Laufe der Zeit innerhalb einer Provinz an geeigneten Orten konzentriert werden. In diesen Orten können die Juden zur Vorbereitung der Auswanderung und auch aus allgemeinen innerpolitischen Gründen leichter überwacht und erfaßt werden, als dies möglich ist, wenn sie verstreut innerhalb des ganzen Reichsgebietes wohnen. Als Zuzugsort sind die in der anliegenden Übersicht aufgeführten Städte in Aussicht genommen.

Vorerst ersuche ich jedoch um Bericht bis zum 27.2.40, ob und aus welchen besonderen Gründen gegen den Zuzug in den genannten Städten Bedenken bestehen. Gegebenenfalls sind andere geeignete Orte namhaft zu machen, wobei zu berücksichtigen ist, daß jüdische Schuleinrichtungen vorhanden sein müssen. Ferner ist zu berichten, ob die in den einzelnen Provinzen bezw. Ländern vorhandenen Juden in den nach der Anlage vorgesehenen Orten Aufnahmemöglichkeiten finden. Erforderlichenfalls sind auch in dieser Hinsicht weitere Vorschläge zu machen.

Diese Angelegenheit ist zunächst streng vertraulich zu behandeln; an andere Dienststellen darf nicht herangetreten werden.

Zusatz für Stapoleitstelle Düsseldorf:

Zum Bericht vom 11.1.40 - II B4 /71.02/4258/39.

[Im Anhang sind jene Städte, die für einen „Zuzug in Betracht kommen“. Für die Rheinprovinz werden hier genannt:

Duisburg
Krefeld
Mönchen-Gladbach
Rheydt
Wuppertal-Barmen
Wuppertal - Elberfeld
Siegburg
Düren]

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