Einrichtung eines „Judenreservats“?
Im Reichssicherheitshauptamt wird am 19. Dezember 1939 eine Amtschefbesprechung über ein „Judenreservat“ vorbereitet:
Betr.: Stichpunkte für das Sachgebiet Judentum zur Amtschefbesprechung.
Vorg.: dort. Rundschreiben v. 18.12.39 Endlösung des deutschen Judenproblems.
I. Judenreservat in Polen.
Es ergibt sich die Frage, ob ein Judenreservat in Polen geschaffen werden soll oder ob die Juden im zukünftigen Gouvernement Polen untergebracht werden sollen. Falls die Schaffung eines Reservats vorgesehen ist, wäre zu prüfen, ob dies durch Juden oder Reichsdeutsche verwaltet werden soll. Eine jüdische Verwaltung wäre vorteilhafter, da dadurch deutsche Verwaltungsbeamte eingespart würden. Nur die leitenden Stellen wären mit Deutschen zu besetzen. Weiter wäre hierbei zu entscheiden, wem die Verwaltung unterstellt wird.
Es wäre d. E. zweckmäßig, die Verwaltung solange unter sicherheitspolizeilicher Führung zu lassen, bis die Umsiedlung der Juden aus dem Reichsgebiet, Ostmark und Böhmen/ Mähren durchgeführt ist.
II
In diesem Zusammenhang wäre eine endgültige Entscheidung zu fällen, ob die Judenauswanderung im Hinblick auf die Schaffung des Reservates weiterhin durchgeführt wird.
Außenpolitisch wäre ein Reservat außerdem ein gutes Druckmittel gegen die Westmächte. Vielleicht könnte hierdurch bei Abschluß des Krieges die Frage der Weltlösung aufgeworfen werden.