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Chronik und Quellen
1939
November 1939

Reiseverbot für Juden?

Der SD-Abschnitt Leipzig schlägt dem Reichssicherheitshauptamt am 18. November 1939 ein Reiseverbot für Juden vor:

Betr.: Reiseverbot für Juden.
Vorg.: Ohne.

Bei den Verhaftungsaktionen der letzten Zeit ergab sich, daß während jeder Aktion die Verhaftung einer Reihe Juden nicht durchgeführt werden konnte, weil sich diese seit längerer oder kürzerer Zeit auf Reisen mit unbekanntem Ziele befanden.

Es erscheint deshalb zweckmäßig, analog dem Ausgehverbot ab 20 Uhr ein Reiseverbot für Juden zu erlassen oder aber zumindest den Juden aufzugeben, sich vor Antritt jeder räumlich und zeitlich noch so kurz bemessenen Reise mit Angabe des genauen Reiseziels bei der zuständigen Behörde ab- und bei Rückkehr sofort wieder anzumelden.

Nach den gemachten Erfahrungen glauben die Juden, durch Antritt einer Reise an für sie kritischen Zeitpunkten der Gefahr einer Verhaftung zu entgehen.

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