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Chronik und Quellen
1939
November 1939

Beschleunigung der Visaerteilung

Die Auswanderungsberatung der Jüdischen Wirtschaftshilfe Dresden bittet den Joint am 2. November 1939, sich für eine Beschleunigung der Visaerteilung durch das US-Generalkonsulat in Berlin einzusetzen:

Betr.: Visum-Erteilung bei dem amerikanischen General-Konsulat Berlin.

Die Handhabung der Überprüfung der Affidavits durch das General-Konsulat Berlin gibt uns Veranlassung, Ihnen heute diesen Brief zu schreiben.

Die Schwierigkeiten, die seit längerer Zeit den Visen-Bittenden seitens des Konsulats bereitet werden, nehmen von Tag zu Tag zu. Es ist kaum ein Fall, in dem einem Petenten ohne irgendwelche Beanstandungen in Berlin das Visum erteilt wird; entweder die Höhe des Affidavits ist nicht genügend, oder die Verwandtschaft des Affidavit-Stellers zum Empfänger desselben ist nicht nahe genug (Cousin und Cousine genügt nicht), oder aber der Affidavitsteller ist zu alt. In allen diesen Fällen wird dem Petenten erst einmal das Visum verweigert, entweder sie müssen Zusatz-Affidavits bringen, oder aber es wird [ein] Bürgschafts-Depot ab $ 1000 pro Person verlangt. In einem Fall wurde sogar ein Testament der amerikanischen Verwandten zugunsten der Visensucher verlangt, und nachdem dieses, durch alle möglichen Schwierigkeiten erreicht, dem Konsulat vorgelegt wurde, wurde es verworfen, weil das Testament nicht auf unwiderruflich ausgestellt war. In einem Fall hat ein amerikanischer Freund eines hiesigen Herrn, dessen Affidavit, welches er von Verwandten erhalten hat, nicht hoch genug war, ein Bankbuch in Höhe von $ 1250 mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, daß er bei seinem Eintreffen in Amerika von dem Guthaben seinen monatlichen Bedarf abheben könne. Diese Tatsache wurde dem General-Konsulat Berlin durch die Bank, bei der das Bankbuch deponiert war, bestätigt. Der General-Konsul verwarf diese Maßnahme mit der Maßgabe, es sollen auf den Namen des Einwanderers $ 1250 hinterlegt und ihm die Ermächtigung erteilt werden, von dieser Summe einen monatlichen Betrag abheben zu dürfen.

Bei dieser Handhabung des amerikanischen General-Konsulats Berlin ergeben sich derartige Schwierigkeiten, daß die Auswanderung von hier bei Bestehenbleiben dieser Maßnahmen illusorisch werden wird. Es erfordert einen derartigen Aufwand von Arbeit und für die Hilfesuchenden eine derartige seelische Belastungsprobe, zu der wir nicht ohne weiteres Stillschweigen können, um uns nicht mitverantwortlich bei diesen Methoden zu machen.

Aus diesem Grunde haben wir Ihnen vorstehendes geschildert und bitten höflichst, Ihrerseits alles daranzusetzen, was in Ihrer Macht steht, diesem unsinnigen Treiben ein Ende zu bereiten. Mit vorzüglicher Hochachtung

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