Umgehende Inhaftierung
Die Gestapo Köln teilt den Landräten des Bezirks am 12. Oktober 1939 mit, Juden seien bei Verstößen gegen Anordnungen umgehend zu inhaftieren:
Betrifft: Maßnahmen gegen Juden.
Vorgang: Ohne.
Aus zahlreichen Berichten ist zu ersehen, daß die Juden in ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit sich nicht die erforderliche Zurückhaltung auferlegen und vielfach auch bestehende Anordnungen mißachten oder zu hintergehen versuchen. Es ist selbstverständlich, daß ein solches Verhalten von Juden keinesfalls geduldet werden kann. Der RFSS hat auf Vortrag angeordnet, Juden und Jüdinnen, die sich gegen irgendeine Anordnung vergehen oder sonst ein staatsabträgliches Verhalten an den Tag legen, sind rücksichtslos festzunehmen.
Gegen die festgenommenen Juden werde ich Schutzhaft verhängen. Festnahmeverhandlungen mit Vernehmungsniederschriften sind mir unverzüglich in doppelter Ausfertigung vorzulegen.