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Chronik und Quellen
1939
Mai 1939

„Umqaurtierung“ durch Fürsorgeamt?

Das Rechnungsprüfungsamt Frankfurt a. M. regt am 15. Mai 1939 beim Oberbürgermeister an, das städtische Fürsorgeamt mit der planmäßigen Umquartierung von Juden zu beauftragen:

Betr.: Aufgaben der Gemeindebehörden auf Grund des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden.

Durch das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939, RGBl. I, Seite 864 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen laut Runderlass vom 4.5.1939 (MBliV 996) hat die Gemeindebehörde eine Bescheinigung auszustellen, ob für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses die anderweitige Unterbringung des Mieters sichergestellt ist. Die Gemeindebehörde soll daher die Möglichkeit erhalten, planmässig für eine Umsiedlung der jüdischen Mieter in jüdische Häuser zu sorgen.

Es handelt sich hierbei also um eine Aufgabe, die mit der planmässigen Wohnungswirtschaft in engster Verbindung steht, welche von der gemeindlichen Wohnungsaufsicht und Wohnungsfürsorge getragen wird. Dieser Aufgabenkreis ist dem Fürsorgeamt angegliedert, dem auch die gemeindliche Wohnungs- und Obdachlosenpolizei untersteht.

Es kommt hinzu, dass ein grösser Teil der umzusiedelnden jüdischen Mieter und ihre für die Einweisung in andere Mieträume massgebenden Verhältnisse dem Fürsorgeamt bereits dadurch bekannt sind, dass diese Familien in öffentlicher Fürsorge stehen. Das Fürsorgeamt verfügt auch durch seine Kreisstellen über denjenigen Aussendienst, dem die örtlichen Verhältnisse im einzelnen genau bekannt sind, sowie durch die Fürsorgerinnen und Ermittler über solche Bedienstete, die jederzeit zusätzliche Feststellungen treffen können. Im Einvernehmen mit dem Fürsorgeamt halten wir es daher für zweckmässig, dass die Aufgaben der Gemeindebehörde auf Grund des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden sowie der Durchführungsbestimmungen hierzu dem Fürsorgeamt übertragen werden. Wir bitten daher, entsprechende Verfügung zu treffen.

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