Illegale Einwanderung aus Deutschland
Polizei- und Justizvertreter Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz beraten am 3. April 1939 in Brüssel über die illegale Einwanderung aus Deutschland:
Das Großherzogtum Luxemburg war durch Herrn Wester, Richter am Obersten Gericht von Luxemburg, vertreten;
die Niederlande durch Herrn Tenkink, Rechtsreferent im Außenministerium; die Schweiz durch Herrn Rothmund, Leiter der Bundespolizeidepartements in Bern; und Belgien durch die Herren de Foy, Inspektor der Sürete Publique, und Schneider, Direktor im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel.
Herr de Foy eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, dass die Regierung des Königs einen Meinungsaustausch mit den drei vertretenen Staaten gewünscht habe, um das Problem des illegalen Flüchtlingsstroms aus Deutschland zu untersuchen. In Anbetracht der Ereignisse und der Tatsache, dass sich diese Staaten hinsichtlich des Flüchtlingsproblems in der gleichen Lage wie Belgien befänden, solle erörtert werden, mit welchen Maßnahmen dieses schwierige Problem geregelt werden müsse. Es drohe nämlich zu unlösbaren Komplikationen zu führen, wenn man nicht unverzüglich handle.
Schon anlässlich der zwischenstaatlichen Konferenz von Evian habe man feststellen können, dass die hier vertretenen Staaten, sowohl vom menschlichen Standpunkt aus als auch ihren Möglichkeiten nach, im nationalen Rahmen ihrer Pflicht gegenüber den vom Nazi-Regime verfolgten Opfern mehr als nachgekommen sind. In Bezug auf das Asylrecht sei ein Sättigungsgrad erreicht worden, über den im Prinzip nicht mehr hinausgegangen werden könne.
Die Ereignisse hätten sich jedoch überstürzt, und Belgien habe trotz der bisherigen Bemühungen seit einem Jahr die Ankunft von 750 Kindern, 3000 regulären Flüchtlingen sowie von mehr als 13 000 Flüchtlingen aus Deutschland, die illegal nach Belgien eingereist sind und nun im Untergrund leben, hinnehmen müssen. Die bereits beachtliche Zahlenstärke der letztgenannten Kategorie schwelle von Woche zu Woche an. Man denke auch noch an die großen Kontingente, die aus Russland, der Tschechoslowakei, Polen und Spanien eintreffen.
Belgien, das zum einzigen in dieser schwierigen Lage verfügbaren Mittel gegriffen habe, nämlich zur Abschiebung aller illegal ins Land Eingereisten, habe auf Grund der Intervention sowohl der Hilfskomitees für Flüchtlinge als auch des Parlaments und unter dem Druck der Öffentlichkeit die bereits eingeleiteten Abschiebungen eingestellt. Der Justizminister habe sich dem Abgeordnetenhaus gegenüber verpflichtet, vorübergehend auf diese doch unvermeidliche Verteidigungsmaßnahme zu verzichten. Das Resultat habe nicht lange auf sich warten lassen. Die illegale Einwanderung, die etwas zurückgegangen war, sei automatisch gestiegen und habe gefährliche Ausmaße angenommen. Es sei zu einer Flüchtlingswelle gekommen, die in der letzten Zeit die erschreckende Anzahl von 700 Personen alle zwei Wochen erreichte.
Zwei jüngst in der Presse erschienene Communiqués deuteten an, dass Belgien die illegale Einwanderung von Flüchtlingen nicht weiter tolerieren könne und dass es in den nächsten Tagen neuerlich und endgültig auf das einzige Mittel zurückgreifen werde, das in diesem Fall angezeigt scheint: die Abweisung.
Da die Regierung des Königs davon ausgehe, dass das Großherzogtum, die Niederlande und die Schweiz gezwungen sind, ebenso zu handeln, habe sie den Wunsch geäußert, über die Position dieser Länder aufgeklärt zu werden. Damit möchte sie den Vorwürfen begegnen, mit denen sie gewiss konfrontiert wird, sobald die geplanten unvermeidlichen Abschiebungen zur Anwendung kämen. Zudem möchte sie festhalten, dass diese Verteidigungsmaßnahmen mit denen identisch sind, welche die Nachbarländer Deutschlands ihrerseits anwendeten, um sich gegen ein mittlerweile zur Plage gewordenes Phänomen zu verteidigen.
Wenn das Reich, so de Foy, praktisch gehindert würde, auf skrupellose und unmenschliche Maßnahmen zurückzugreifen, würden wir das Londoner Komitee bei der Aufgabe unterstützen, die es sich gestellt hat, nämlich das Problem der Emigration der Juden rationell zu regeln und sie durch eine in diesem Fall unerlässliche Kooperation zu ermöglichen.
Zudem werde deutlich, dass das Problem kurzfristig nicht geregelt werden könne, wenn man bedenke, dass es weiterhin bedingt sei durch die Einwanderungsgesetze jedes einzelnen der amerikanischen Staaten, die an der internationalen Regierungskonferenz von London vertreten sind.
Herr Rothmund weist darauf hin, dass die drei zu dem Treffen eingeladenen Staaten im Hinblick auf ihre Bereitschaft, die Position der jeweiligen Regierung aufrichtig darzustellen, nicht belangt werden dürften und ihre Ausführungen streng vertraulich behandelt werden müssten.
Herr de Foy antwortet, dass dies selbstverständlich sei und dass die belgische Regierung sowie die eingeladenen Regierungen den Teilnehmern des Treffens einige Vorwürfe ersparen könnten, indem sie diese Zusammenkunft unerwähnt lassen und die Auskünfte, mit denen sie auf mögliche Angriffe gegen sie antworten müssten, auf Untersuchungen und Informationen ihrer offiziellen Vertreter in den betreffenden Staaten zurückführten. Herr de Foy beendet seine Ausführungen mit folgender Definition der Politik Belgiens: Das Land könne im Prinzip keine neuen Flüchtlingskontingente mehr aufnehmen, solange das Problem nicht weltweit geregelt würde. Von diesem Prinzip könne es nur abgehen 1) in den Fällen, in denen das Leben der Betroffenen oder ihre persönliche Freiheit schwer bedroht ist, 2) wenn die Betroffenen im Königreich Familienangehörige haben, 3) wenn Belgien an den Betroffenen ein besonderes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse hat.
Herr Wester, der Delegierte des Großherzogtums Luxemburg, weist darauf hin, dass sein Land auf Grund der sehr langen Grenze [mit Deutschland] die illegale Einwanderung von Flüchtlingen praktisch nicht verhindern könne. Es sei trotzdem gezwungen gewesen, rigorose Maßnahmen zu ergreifen, um eine Überflutung mit Flüchtlingen aus dem benachbarten Deutschland zu verhindern.
Vor den Septemberereignissen hätten sich auf luxemburgischem Territorium 3700 Flüchtlinge befunden. Seit September 1938 habe man einen Zustrom von Illegalen verzeichnet, von denen 400 aufgenommen worden seien.
Das Großherzogtum sei zu diesem Zeitpunkt gezwungen gewesen, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu stabilisieren und um Illegale laufend abschieben zu können.
Ohne auf die Einführung der Visumpflicht zurückgreifen zu müssen, konnte das Großherzogtum - in extensiver Auslegung des Gesetzes zum Schutz der nationalen Arbeitskraft - die Abschiebung all derer rechtfertigen, die einreisten oder im Land angetroffen wurden, ohne ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen zu können, die sie davon befreit hätten, sich eine Arbeit zu suchen.
Das Großherzogtum akzeptiere auf seinem Territorium praktisch nur diejenigen Flüchtlinge, die Luxemburger als direkte Verwandte haben, Juden, die nachweisen können, dass sie früher im Großherzogtum ansässig waren, sowie alte Menschen.
Die Betroffenen müssten eine Einlage (50 bis 70000 Francs) auf ein Sperrkonto einzahlen und sich verpflichten, in einem Hotel zu wohnen, das ihnen in dem einen oder anderen Fremdenverkehrsgebiet zugewiesen wird.
Die übrigen Flüchtlinge hingegen würden nur dann vorläufig geduldet, wenn sie glaubwürdig nachwiesen, dass sie in naher Zukunft ausreisen könnten.
Was die illegalen Flüchtlinge betrifft, so würden Sanktionen sowohl gegen sie als auch gegen ihre Helfer ergriffen.
Die vom Großherzogtum angewandte Politik habe sich, so Wester, als wirksam erwiesen, so dass das Problem heute praktisch als gelöst gelten könne.
Herr Rothmund gibt einen historischen Überblick über die Flüchtlingsfrage in der Schweiz.
In den letzten zwanzig Jahren sei die Schweiz auf Grund ihrer inneren Situation und zum Schutz des nationalen Arbeitsmarkts gezwungen gewesen, die Einwanderung streng zu kontrollieren. Zunächst seien 15 Prozent der Gesamtbevölkerung Ausländer gewesen, ihr Anteil habe sich auf 10 Prozent und beim letzten Zensus sogar auf 9 Prozent reduziert.
1933 hätten die Flüchtlinge aus Deutschland in der Schweiz eine provisorische Zuflucht gefunden. Es sei ihnen verboten gewesen, sich niederzulassen oder die Einbürgerung zu beantragen. Damit habe verhindert werden sollen, dass im Land Minderheiten entstehen mit all den Gefahren, die damit verbunden sind, wie die jüngsten Ereignisse in Europa zur Genüge gezeigt hätten.
Es seien drei Lager eingerichtet worden, in denen 3000 Menschen interniert wurden. Im Übrigen konzentrierten sich allein in der Region um Basel 10 000 Flüchtlinge.
Etwa 1935 sei beim Anschluss ein starker Anstieg der Flüchtlingszahlen registriert worden. Innerhalb von 14 Tagen seien 4000 Österreicher, die übrigens über ein gewisses Vermögen verfügten, in die Schweiz geflüchtet.
Angesichts des ständigen Anstiegs der Flüchtlingszahlen habe sich die Schweiz im April 1938 gezwungen gesehen, die Visumpflicht wieder einzuführen.
Im Juli 1938 hätten die Deutschen den ehemaligen Österreichern als Ersatz für ihre alten Reisedokumente Reichspässe ausgestellt. Auf die Flüchtlinge [in der Schweiz] sei Druck ausgeübt worden, das Land zu verlassen, in dem sie, wie erwähnt, nur vorübergehend geduldet waren. Außerdem sei ihnen die Internierung in ein Konzentrationslager angedroht worden, wenn sie der Aufforderung zum Verlassen des Landes nicht nachkämen.
Diese Maßnahmen hatten zur Folge, dass die Flüchtlingsinvasion in die Schweiz abebbte und die Emigrantenströme sich in andere Richtungen bewegten, vor allem in Richtung Ungarn.
Trotzdem hätte sich im Juli 1938 ein beachtlicher Trupp von Flüchtlingen über die Berge durchgeschlagen, ungefähr 1500 seien illegal auf Schweizer Territorium vorgedrungen. Anlässlich einer Sitzung der kantonalen Behörden sei beschlossen worden, dass die Illegalen im Land nicht mehr toleriert, sondern abgeschoben würden.
Der Bundesrat habe seinerseits beschlossen, auf der rigorosen Anwendung der Gesetze zu beharren: Einreiseverbot für alle, die sich nicht ausweisen können oder keine reguläre Einreisegenehmigung haben; unerbittliche Abschiebung aller Illegalen. Man achte vor allem darauf, die Bundesverordnung von 1933 zu befolgen und die Illegalen aufzuspüren. Den Flüchtlingen werde vorgeschrieben, sich innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft in der Schweiz registrieren zu lassen, und die Hotelbesitzer seien verpflichtet, sie innerhalb der gleichen Frist den Behörden zu melden.
Gewisse Ausnahmen seien jedoch gemacht worden. So sei es dem sozialistischen Hilfskomitee gelungen, 120 Flüchtlingskinder aus Österreich auf eigene Kosten in seine Obhut zu nehmen.
Die Ereignisse in der Tschechoslowakei und die antisemitischen Gesetze, die in Ungarn, Rumänien und Polen erlassen wurden, sowie die strengen französischen Kontrollen an der Grenze zur Schweiz hätten im September 1938 die Schweiz dazu gebracht, das Problem zu überdenken.
Die neuen Flüchtlingsströme hätten zu neuen und noch strengeren Bestimmungen und zu dem Beschluss geführt, keine Ausnahmen mehr zuzulassen. Diese Maßnahme habe sich angesichts der ausländischen Übervölkerung der Schweiz und angesichts der neuen Drohungen gegenüber den in anderen Ländern ansässigen Juden aufgedrängt.
Im vergangenen Januar habe der Bundesrat beschlossen, dass die Einreise in die Schweiz für alle Immigranten nur erlaubt sei, wenn gültige, von den zuständigen Schweizer Konsulaten ausgestellte Papiere vorlägen.
Im März 1939 sei die Visumpflicht für Tschechoslowaken wieder eingeführt worden, so wie es morgen für Ungarn geschehen werde, wenn dies sich als nötig herausstellte.
Vom internen Standpunkt
Der Unterhalt der Flüchtlinge obläge de facto den Hilfsorganisationen. Es gebe in der Schweiz eine zentrale Hilfsorganisation für jüdische Auswanderer. Andere Organisationen betreuten die protestantischen, die katholischen und die politischen Flüchtlinge unterschiedlicher Couleurs. 1937 seien alle diese Komitees in einem Zentralbüro für Flüchtlingshilfe zusammengefasst worden. Dieses Zentralbüro arbeite mit der Sürete Publique zusammen und habe explizit seine Zustimmung zur Abschiebung der Illegalen gegeben. Es habe eingesehen, dass es nur dann funktionsfähig bleibe, wenn es nicht von einer zu schweren Last erdrückt werde. Und es musste angesichts des ausufernden Flüchtlingsstroms vermeiden, die wachsende Feindseligkeit zu schüren, die der eigenen Sache zu schaden drohte.
Das Komitee sei für 3000 völlig mittellose Flüchtlinge aufgekommen, die Kosten hierfür beliefen sich auf schätzungsweise 300000 Schweizer Franken. Diese Mittel seien über die betroffenen Kreise sowie eine landesweite Spendensammlung, die 340 000 Schweizer Franken einbrachte, zusammengekommen.
Unabhängig von den 3000 mittellosen Flüchtlingen gebe es in der Schweiz io[ooo] bis 12000 Flüchtlinge, die über gewisse Einkünfte verfügten.
Zu diesen Flüchtlingen müssten noch mehrere Hundert Kinder hinzugezählt werden.
In Bezug auf die künftige Emigration, die von Fall zu Fall geregelt wird, würde der Bundesrat aufgefordert zu beschließen, dass sich die Emigranten innerhalb von 48 Stunden melden und von den Vermietern gemeldet werden müssten. Sie müssten einen sehr ausführlichen Fragebogen ausfüllen und würden keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Das Einreisevisum werde auch künftig davon abhängig sein, ob eine baldige Wiederausreise garantiert sei und die Zielländer ein seriöses Visum ausgestellt hätten (ausgeschlossen seien Visa für Palästina, China, Albanien und gewisse südamerikanische Länder; das amerikanische Affidavit allein sei zudem nicht ausreichend).
Trotzdem solle ein Visum in Ausnahmefällen kinderlosen alten Leuten gewährt werden, die über hinreichende Geldmittel verfügen. Sie würden verpflichtet, sich an bestimmten Orten niederzulassen.
Herr Tenkink erinnert an die Tradition der Gastfreundschaft in den Niederlanden, die schon im 15. Jahrhundert die Hugenotten großzügig aufgenommen hätten. Die Niederländer hielten trotz des beträchtlichen Zustroms von Flüchtlingen aus Deutschland an ihrer Asyltradition fest. Mehrere Tausend Juden seien aufgenommen und geduldet worden, aber im Mai 1938 seien nach einer heftigen öffentlichen Debatte nur noch diejenigen aufgenommen worden, die Eltern oder Geschwister in den Niederlanden hatten.
Für die Übrigen seien die Grenzen mehr oder weniger geschlossen worden. Die Hilfskomitees und die Linkspolitiker forderten im Allgemeinen eine großzügigere Politik gegenüber den Tausenden Flüchtlingen, die an den Grenzen auftauchten ohne Erlaubnis, niederländisches Territorium zu betreten.
Angesicht der bereits beträchtlichen Belastung kämpften die Behörden gegen diese Tendenz an, die den Druck erhöht habe, als ganze Kontingente von Flüchtlingen, vor allem von Kindern, mit Hilfe der Reichsbehörden an die Grenze gebracht wurden.
Die niederländischen Behörden hätten ein Kontingent von Kindern (30) abgewiesen und beschlossen, dass keine Konvois von Flüchtlingen mehr akzeptiert würden. Man wollte damit der Ankunft weiterer, vom Reich systematisch organisierter Konvois mit Hunderten von Flüchtlingen einen Riegel vorschieben.
Im November und Dezember 1938 hätten etwa tausend Flüchtlinge (Männer und Frauen) die Tatsache ausgenutzt, dass die lange holländisch-deutsche Grenze nur schwer zu überwachen ist, und seien illegal in niederländisches Gebiet eingedrungen.
Dieser Zustrom habe die niederländische Regierung im Januar 1939 dazu gebracht, keine Illegalen mehr zu dulden. Es sei beschlossen worden, sie grundsätzlich abzuschieben. Ausnahmen gälten nur für alleinstehende Frauen und für Kinder, die bereits zuvor auf-gegriffen wurden.
Auf Grund just dieser Entscheidung, so fügt Tenkink an, würden die Niederlande beschuldigt, das Asylrecht nicht zu respektieren, während es 10 000 erwachsenen Flüchtlingen und 1100 Kindern gestattet wurde, in Holland zu bleiben, sowie ferner einigen Hundert Personen ohne gültige Papiere.
Andererseits habe die massenhafte Ankunft von Juden selbst in den jüdischen Milieus, wie etwa in Amsterdam, zu einer Welle von Feindseligkeiten sowohl gegenüber den jüdischen Flüchtlingen als auch den Hilfskomitees geführt.
Angesichts der aktuellen Lage hätten die Niederlande im Februar 1939 beschlossen, keine neuen Kontingente mehr aufzunehmen. Die Last, die das Land zu tragen habe, sei bereits schwer genug. Es sei damit deutlich gemacht worden, dass Holland diesbezüglich in menschlicher und sozialer Hinsicht seine Pflicht erfüllt habe. Weitere Lasten könnten in Anbetracht des Aufflackerns neuer antijüdischer Brandherde, die in der Tschechoslowakei und in Österreich entstanden sind oder die in Zukunft noch entstehen können, nicht mehr akzeptiert werden.
Was die Durchreise der Emigranten betreffe, müsse sich Holland gegen Betrügereien wehren, die entdeckt wurden (Affidavits, Transitgenehmigungen ohne Garantie, ausgestellt von gewissen Staaten für Zielländer wie China, Palästina ...).
Andererseits würden in Bezug auf die großen Staaten Amerikas die Auswanderungslisten nur berücksichtigt, wenn die dem Emigranten zugeordnete Nummer sicherstellt, dass die Wartezeit in Holland einen sehr begrenzten Zeitraum nicht überschreite.
Deserteure
Auf Anfrage von Herrn Rothmund weist Herr de Foy darauf hin, dass Deserteure und Kriegsdienstverweigerer nicht als zu beschützende Flüchtlinge angesehen würden. Für sie gälten die den Flüchtlingen zugestandenen Regelungen nicht.
Die anderen Delegierten merken an, dass ihre Länder diese Sichtweise teilen.
Herr de Foy fasst die Debatte zusammen und stellt fest, dass der Weg, den seine Regierung unbeirrt weiter zu verfolgen gedenke, der gleiche sei, den das Großherzogtum, Holland und die Schweiz erfolgreich beschritten hätten, um dem bedrohlichen Einwanderungsstrom ein Ende zu setzen. Auch Belgien könne, gestärkt durch die Erfahrungen dieser Staaten, diesen Weg im Vertrauen auf einen Erfolg gehen.
Er dankt den Delegationen für ihre wertvollen Ausführungen und erinnert daran, dass diese auf Wunsch aller Staaten nichtamtlichen Charakter hätten und vertraulich behandelt würden.