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Chronik und Quellen
1935
November 1935

Redeverbot teilweise aufgehoben

Am 5. November 1935 teilt die Gestapo Kön hinsichtlich des Redeverbots gegen Martin Buber Folgendes mit:

Staatspolizeistelle                                       Köln, den 5. November 1935.
für den Regierungsbezirk Köln
III.Nr.326/35.

Betrifft: Redeverbot über Dr. Martin Buber.

Dem Professor Dr. Martin Buber ist mit Rundverfügung vom 27.2.35 - III Nr. 326/35 - bis auf weiteres jede Betätigung als Redner in öffentlichen Veranstaltungen und in geschlossenen Tagungen jüdischer Organisationen untersagt worden.

Buber ist von der Zionistischen Vereinigung für Deutschland hauptamtlich als Lehrer für die Mittelstelle jüdischer Erwachsenenbildung verpflichtet. Nachdem festgestellt worden ist, daß diese Arbeit völlig unpolitischen Charakter trägt und dazu angetan ist, die Auswanderung junger Juden nach Palästina zu fördern, wurde das Redeverbot bezüglich dieser Lehrtätigkeit aufgehoben.

Ich gebe von der teilweisen Aufhebung des Redeverbotes Kenntnis und bemerke, daß damit die Lehrtätigkeit des Buber für die Mittelstelle für jüdische Erwachsenenbildung mit Rücksicht auf den wechselnden Tagungsort ohne lokale Begrenzung in Deutschland wieder erlaubt ist.

Auf meine Rundverfügung vom 27.2.1935 III Nr. 326/35 nehme ich Bezug.

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