Verbote für Juden
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Dr. Salomon Feldheim teilt als Kölner Vertreter der Reichsvereinigung (vermutlich) am 8. Dezember 1943 Folgendes mit:
Eine wichtige Neuanordnung von Seiten der Geheimen Staatspolizei tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft: Reiseverbot für alle Juden, gleichgültig, ob sie in privilegierter oder nicht privilegierter Mischehe leben. Sie dürfen also ihren Wohnsitz nicht mehr verlassen.
Eine unbedingt erforderliche Reise darf nur mit besonderer Erlaubnis der Geheimen Staatspolizei, die durch mich eingeholt wird, unternommen werden.
Es besteht ferner Anlass, erneut dringend darauf hinzuweisen, dass die früheren behördlichen Anordnung bezgl. Sterntragens, des Strassenverbotes nach 20 Uhr (ab 1.4.-20.9. nach 21 Uhr), der Strassenbahnbenutzung, des Verbotes, nichtjüdische Ärzte in Anspruch zu nehmen, ausser in dringenden Notfällen usw., in vollem Umfange weiter bestehen.
Fehlende Sterne können auf dem Büro angefordert werden.
Eingaben an Behörden dürfen von Juden nach wie vor nicht direkt, sondern nur durch mich gemacht werden.
Eine Bestimmung ist bisher kaum beachtet worden: Jeder im Arbeitseinsatz stehende Jude oder Geltungsjude muss dem Büro seine Arbeitsstelle mitteilen, selbstverständlich auch den Wechsel derselben.
Sprechstunden der in Köln praktizierenden ärztlichen Behandler und des Zahnbehandlers:
Sprechstunden Utrechterstr. 6 Privatwohnung Telef. priv.
(Tel. 5 21 31)
Dr. Böheimer Mo, Di, Do, Fr. Am Botanischen Garten 32 77783
16-18 Uhr
Dr. Feldheim Mo, Mi, Fr. Kamekestr. 19 52369
10-11 Uhr
Dr. Marx Mo, Mi, Fr. Matthiasstr. 2 - - -
11½-13 Uhr
Dr. Mayer Mo, Mi, Fr. Dellbrück, Thurnerstr. 90 - - -
Zahnbehandl. 9-12 Uhr
Für Rechtsberatung:
Dr. Kronheim Donnerstag Wanne-Eickel 40700
10-14 Uhr Adolf-Hitlerplatz 8
Im Hause Utrechterstr. 6 ist eine Krankenabteilung eingerichtet, in der Patienten Aufnahme finden. Wegen der beschränkten Bettenzahl kann Unterbringung nur durch den Krankenbehandler geschehen, in dessen Behandlung der Kranke steht. Die Kosten betragen für Nichtkassenpatienten RM 5,50 pro Tag. Medikamente und ärztliche Behandlung sind ausserdem zu bezahlen.