Jüdischer Hausrat aus Antwerpen
Am 5. Juni 11943 berichtet der Oberfinanzpräsident Köln Folgendes an das Reichsfinanzministerium:
Der Oberfinanzpräsident Köln, 6. Mai 1943
Köln
0 5210 - 261
Betrifft: Schiffsladungen mit jüdischem Hausrat aus Antwerpen
Es sind nunmehr erneut 8 Rheinschiffe mit jüdischem Hausrat aus Antwerpen nach Köln geleitet worden. Die Sendungen sind an den Reichsverteidigungskommissar für den Gau Köln-Aachen gerichtet und enthalten lose geladen Hausrat von Juden, die anscheinend aus Belgien ausgesiedelt worden sind. Der Zustand der an sich schon geringwertigen Gegenstände ist sehr schlecht. Die Sachen sind ausserdem stark mit Ungeziefer verseucht.
Nach der vom Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis VI vom 28.11.42 getroffenen Regelung ist die Verwertung der Sendungen Sache des Reichsverteidigungskommissars und seines Beauftragten, Kreisleiter Eichler in Bonn. Auf Wunsch des letzteren hat ich die Entladung der Schiffe und die Einlagerung des Inhalts, die bei den in Köln sehr beengten Unterbringungsmöglichkeiten auf die größten Schwierigkeiten stieß, veranlaßt. Die Veräußerung wird unter Verantwortung des Kreisleiters Eichler und seiner Vertrauensmänner durchgeführt.
Kürzlich hat als Vertreterin des Ostministeriums ein Fräulein Dipl. Volkswirt Pantke beim Reichsverteidigungskommissar und gegenüber den von mir für die geldliche Abwicklung beauftragten Beamten verlauten lassen, der Reinerlös aus den Schiffssendungen müsse restlos dem Ostministerium zur Verfügung gestellt werden. Nach der Verfügung des Reichsverteidigungskommissars vom 28.11.42 ist die finanzielle Abwicklung der gesamten Verwertung nach wie vor Sache des OFPräs, der die eingehenden Gelder bei Einzelplan XVII Kap 7 Tit 3 des o. H. für die Reichskasse vereinnahmt. Eine abweichende Regelung für die hier in Rede stehenden Schiffsladungen ist weder mir noch dem Reichsverteidigungskommissar bekannt geworden. Ich bitte, beim
Ostministerium festzustellen, ob dieses tatsächlich Anspruch auf die Auszahlung des Reinerlöses aus den Schiffssendungen erheben kann und erhebt.
Die Klärung dieser Frage ist dringlich.