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Chronik und Quellen
1943
Januar 1943

Jüdisches Umzugsgut in Antwerpen

Am 7. Januar 1943 berichtet der Oberfinanzpräsident Köln Folgendes an das Reichsfinanzministerium:

Der Oberfinanzpräsident                                         Köln, 7. Januar 1943
Köln
05210 - 261/Th

Betrifft: Verwertung des Judenvermögens; hier jüdisches Umzugsgut in Antwerpen
Vorgang: Erlaß vom 4. Juni 1942 05210 - 1925 VI II. Ang.

In meinem Bericht vom 9. Dezember 1942 0 5210-261/Th habe ich in Ziffer 2 bereits ausgeführt, daß die Feldkommandantur 520 die auf den Liftvans und sonstigen Packstücken ruhenden Lasten zunächst auf 1,2 Millionen RM angegeben hat und ich sie wegen der Beschränkung der Übernahme der Unkosten durch den Herrn Minister auf 300.000 RM zur eingehenden Nachprüfung der Forderungen der Spediteure und Lagerhalter veranlaßt habe.

Die Feldkommandantur 520 legt mir mit Schreiben vom 2. Januar 1943 eine Zusammenstellung vor, nach der der Gesamtbetrag der aufgelaufenen Spediteurforderungen nunmehr sich auf 4.367.850.72 bfrcs = 349.428.06 RM beläuft. Sie erklärt, sie habe sämtliche Rechnungen durch die Fachgruppe Schiffahrt und Spedition noch einmal überprüfen lassen. Hierbei habe sich herausgestellt, daß ein großer Teil der Firmen Beträge angesetzt habe, für die sie bereits Vorschüsse erhalten hätten. Diese Vorschüsse seien nunmehr abgesetzt worden. Die Rechnungen seien auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und jeder Rechnung eine eidesstattliche Erklärung beigefügt, in der zum Ausdruck komme, daß vom Auftraggeber weder Kosten für die Seefracht ab Antwerpen nach dem ausländischen Bestimmungsort noch Vorschüsse für eine Lagerung in Belgien gezahlt worden seien und die in Rechnung gestellten Beträge nur die tatsächlichen Unkosten enthielten.

Mit Rücksicht darauf, daß in dem mir mit Erlaß vom 4. Juni 1942 05210 - 1925 VI II. Ang. mitgeteilten Fernschreiben an den Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich, Militärverwaltungschef Gruppe XII in Brüssel vom Herrn Minister nur die Übernahme der in Belgien entstandenen Unkosten bis zur Höhe von 300 000 RM zugesagt worden ist, bitte ich um Entscheidung,

ob ich auch den darüber hinausgehenden Betrag von 49.428.06 RM übernehmen darf. Ich habe das Vertrauen, daß die Rechnungen nunmehr nach jeder Richtung so gründlich durchgeprüft sind, daß die beteiligten Firmen nur das ihnen tatsächlich Zukommende erhalten.

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