Verbot des Bücherkaufs
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt am 10. Oktober 1942 Folgendes mit:
An alle Juden in Köln.
Betr.: Kauf von Büchern.
Unsere Zentrale Berlin gibt auf Weisung deren Aufsichtsbehörde folgendes bekannt:
Der Kauf von Büchern ist Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 - RGBl. I. S. 1333) nur bei der Abteilung Buchvertrieb der Reichsvereinigung nach Massgabe der bei ihr vorhandenen Bestände, jedoch nicht in Buchhandlungen, gestattet.
Köln, den 10. Oktober 1942 Bezirksstelle Rheinland
Rubensstr. 33 der Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland
Verwaltungsstelle Köln