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Chronik und Quellen
1942
Oktober 1942

Verbot des Bücherkaufs

Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt am 10. Oktober 1942 Folgendes mit:

An alle Juden in Köln.

Betr.: Kauf von Büchern.

Unsere Zentrale Berlin gibt auf Weisung deren Aufsichtsbehörde folgendes bekannt:

Der Kauf von Büchern ist Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 - RGBl. I. S. 1333) nur bei der Abteilung Buchvertrieb der Reichsvereinigung nach Massgabe der bei ihr vorhandenen Bestände, jedoch nicht in Buchhandlungen, gestattet.

Köln, den 10. Oktober 1942               Bezirksstelle Rheinland
Rubensstr. 33                                   der Reichsvereinigung der Juden
                                                         in Deutschland
                                                          Verwaltungsstelle Köln

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