Gottesdienst an den hohen Feiertagen
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten am 24. August 1942 Folgendes mit:
Reichsvereinigung der Köln, den 24. August 1942
Juden in Deutschland Rubensstr. 33
Bezirksstelle Rheinland
An alle Verwaltungsstellen und Vertrauensleute.
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland teilt unter dem 19. ds. Mts. III A Dr. Le/A Nr. 243/42 folgendes mit:
„Betrifft: Gottesdienst an den hohen Feiertagen
Die Jüdischen Kultusvereinigungen und Bezirksstellen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland haben die Veranstaltung von Gottesdiensten zu den hohen Feiertagen in Synagogen und Beträumen zu unterlassen. Die Bezirksstellen haben die ihnen unterstehenden Verwaltungsstellen und Vertrauensleute ihres Bezirks entsprechend anzuweisen.