Reiseverbot für Juden u.a.
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten Anfang August 1942 Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland
An alle Büros und Vertrauensleute in der Rheinprovinz
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland Zentrale Berlin teilt mit Rundschreiben I/Dr. E/My 42/223/372 vom 31.7.1942 mit, dass auf Anordnung der Aufsichtsbehörde grundsätzlich Reisen von Juden zu untersagen sind und nur in besonderen Ausnahmefällen Anträge gestellt werden dürfen. Insbesondere darf kein sterntragender Jude, ob aus [..]lichen oder persönlichen Gründen, nach Berlin reisen, ohne vorher an die zuständige Bezirksstelle einen Antrag bei der Zentrale in Berlin gestellt zu haben. Die Bezirksstelle hat zu diesem Antrag Stellung zu nehmen, die Entscheidung der Zentrale ist bindend.
Diese Verfügung ist in geeigneter Weise allen sterntragenden Juden zur Kenntnis zu bringen.
[..] verfügt die Zentrale Berlin mit Rundschreiben III A. Dr. Le./A [..] 22/371 vom 30.7.1942 über die Abgabe bezw. Aufbewahrung von Geräten und Gebetbüchern folgendes:
1. Nur Kultgeräte aus Edelmetall (Silber usw.) sind an die Zentrale zur Ablieferung zu bringen. Auch
hierfür muss die Zentrale vorher ihre Bereitwilligkeit zur Empfangnahme der Gegenstände
schriftlich erklärt haben.
2. Gebetbücher, sofern sie entbehrlich und schadhaft sind, dürfen nicht mehr vergraben werden,
sondern sind als Altmaterial zum Einstampfen abzugeben.
3. Entbehrlich gewordene Thora-Vorhänge, Altardecken oder sonstige Gegenstände aus Spinnstoff
sind der zuständigen Kleiderkammer zur Verwendung oder sonstigen angemessenen Verwertung
zuzuleiten. - Es wird zweckmässig sein, sie vorher auf ihren Kunstwert zu überprüfen.
[..] erläßt die Zentrale mit Rundschreiben III A Dr. Le./A.Nr.42/[..] vom 30.7.42 die Anordnung, dass alle Dispositions-Fonds und ähnliche Fonds mit sofortiger Wirkung aufzulösen sind. Ausgaben von diesen Fonds sind unzulässig. Ihr Bestand ist, sofern dieses nicht bereits geschehen, dem ordentlichen Vermögen der Bezirksstelle [..] des Büros zuzuführen.
Unterstützungen dürfen demnach nur noch nach Fürsorge-Richtlinien [..] werden. Alle Beihilfen aus Sonderfonds sind durch Auflösung der Sonderfonds aufgehoben.