Ablieferung von Schreibmaschinen und Fahrrädern
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten am 18. Juni 1942 Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 18. Juni 1942.
der Reichsvereinigung der Rubensstrasse 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute!
Rundschreiben Nr. 39/42 See/Hi.
Betr. Ablieferung von Schreibmaschinen, Fahrrädern und optischen Geräten.
Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde sind die bereits erfassten Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate usw. nunmehr sofort abzuliefern.
Abzuliefern sind:
a) Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Vervielfältigungsapparate
b) Fahrräder nebst Zubehör
c) Foto-, Film-, Vergrösserungs- und Projektionsapparate (auch von jüdischen Schulen),
d) Belichtungsmesser,
e) Ferngläser
Ausgenommen von der Ablieferungspflicht sind:
a) Schreibmaschinen und Fahrräder im Eigentum der Reichsvereinigung,
b) Rechenmaschinen und Vervielfältigungsapparate im Eigentum der Reichsvereinigung nur dann,
sofern sie für den Dienstgebrauch unbedingt benötigt werden.
c) Schreibmaschinen im Eigentum von amtl. zugelassenen jüdischen Konsulenten.
Ferner mit Genehmigung der örtl. zuständigen Staatspolizei(leit)stelle, die bei uns zu beantragen ist:
d) Fahrräder im Eigentum von amtl. zugelassenen jüd. Krankenbehandlern, soweit die Benutzung
des Fahrrades für die Ausübung der Berufstätigkeit notwendig ist.
e) Fahrräder von Juden im Arbeitseinsatz wenn die Entfernung zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte (ohne Rückweg) mehr als 7 km beträgt und andere Verkehrsmittel, für die eine
polizeiliche Benutzungserlaubnis beantragt werden konnte, nicht zur Verfügung stehen.
f) Schreibmaschinen im Eigentum von Mitarbeitern der Reichsvereinigung und ihrer Bezirksstellen
und Büros, soweit sie dienstlich benötigt werden.
Personenkreis!
Ablieferungspflichtig sind:
Alle Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, sowie Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einem besetzten und eingegliederten Gebiet heimatzuständig sind (belgische, französische, früher luxemburgische, niederländische, früher jugoslawische, polnische, sowjetrussische Staatsangehörige, sowie Protektoratsangehörige.)
Verfahren[?]!
Die Ablieferung erfolgt bei den Sammelstellen, das sind die zuständigen Büros bezw. Vertrauensleute. (siehe unser Rundschreiben betr. Ablieferung von elektrischen Geräten.)
Blatt 2