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Chronik und Quellen
1942
Juni 1942

Versorgungsbezüge für „abgeschobene“ Juden

Das Reichsinnenministerium teilt den Regierungspräsidenten am 2. Juni 1942 Folgendes mit:

Der Reichsminister des Innern                            Berlin, den 2. Juni 1942
II e - 190/42 - 6550 J

Betr. Zahlung der Versorgungsbezüge an nach dem Osten abgeschobene jüdische Versorgungsempfänger.

Für die nach Litzmannstadt abgeschobenen jüdischen Versorungsempfänger tritt § 10 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I. S. 722) nicht zu, weil sie sich noch im Inlande befinden. Jedoch ist das Vermögen dieser jüdischen Versorgungsempfänger nach den einschlägigen Bestimmungen über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens zu Gunsten des deutschen Reiches eingezogen worden. Dies hat die Wirkung, dass die Zahlung der Versorgungsbezüge in diesen Fällen einzustellen ist.

Für die in das Generalgouvernement oder die Reichskommissariate Ostland und Ukraine abgeschobenen jüdischen Versorgungsempfänger gilt mein nichtveröffentlichter Runderlass vom 3. Dezember 1941 - I e 5545/41 - 5013.

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