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Chronik und Quellen
1942
Mai 1942

Verfügungsbeschränkung über bewegliche Vermögen

Am 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden den angeschlossenen Büros und Vertrauensleuten im Regierungsbezirk Düsseldorf Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                               Köln, den 14. Mai 1942
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland

An unsere Büros und Vertrauensleute im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Betr.: Verfügungsbeschränkung über das bewegliche Vermögen für Juden
           Rundschr. Nr. 29/42/S/M. -

Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Düsseldorf geben wir folgendes bekannt:

Es ist Juden verboten, sich mit Ariern wegen des Verkaufs von beweglichem Vermögen in Verbindung zu setzen.

Es wird daher mit sofortiger Wirkung bestimmt, dass Verkäufe nur noch im Wege der freiwilligen Versteigerung vorgenommen werden dürfen. Der Versteigerer wird durch die Staatspolizeileitstelle oder die örtlich zuständige Staatspolizeistelle benannt und mit der Versteigerung beauftragt.

Auf jeden Verkaufsantrag ist das Konto zu verzeichnen, auf das nach erfolgter Versteigerung der Versteigerungserlös durch den bestellten Versteigerer eingezahlt werden soll.

Nur in besonderen Fällen, wo wegen des kleinen Vermögens des Antragstellers und mit Rücksicht auf den zu erwartenden geringfügigen Versteigerungserlös die Errichtung eines Kontos nicht zweckmässig erscheint, behält sich die Staatspolizeileitstelle die Genehmigung vor, von der Errichtung eines Kontos Abstand zu nehmen.

Nur Vorkaufsanträge, die in allen Punkten den vorstehenden Anweisungen entsprechen, können wir der Behörde zur Entscheidung vorlegen.

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