Aus einem Bericht von Kaplan Heinrich Vogel, den dieser am 21. September 1934 an das Generalvikariat in Köln richtet, geht Folgendes hervor:
„Am 29. Juni d. J. veranstaltete die katholische Jugendgemeinschaft Essen eine Wallfahrt zum Grabe des hl. Ludgerus nach Essen-Werden. Die Spitzengruppe der Wallfahrt bildete die katholische Jugend von St. Mariä-Himmelfahrt unter meiner Führung. Der Photograph der Essener Volks-Zeitung photographierte in später Abendstunde und im dichten Nebel einzelne Gruppen der Prozession, unter anderem auch unsere Pfarrjugend. Dieses Bild erschien am 30.6. in der Essener Volks-Zeitung.
Die Polizei hatte zu der Wallfahrt eine Abordnung entsandt. Außerdem wurde die Jugend auf dem Rückwege verschiedene Male von Polizeibeamten begleitet. Man beanstandete nichts an der Kleidung und der Haltung unserer Jugend. Erst das Bild in der Essener Volks-Zeitung veranlasste die Polizei, Nachforschungen anzustellen, von welcher Pfarre die Jugend sei. Er [sic!] gab an, er vermute, dass es Neudeutschland sei. Daraufhin wandte man sich an Kaplan Prohaska, der nichts aussagen konnte. Später wurde ein Jugendführer unserer Jugend auf dem Bild erkannt und vorgeladen. Dieser gab zu, dass es sich um die Pfarrjugend von St. Mariä-Himmelfahrt handelte. Daraufhin wurde ich in dieser Angelegenheit verhört und gab ungefähr folgendes zu Protokoll:
‚Das Bild stellt die Pfarrjugend der Pfarre St. Mariä-Himmelfahrt dar. Es wurde nach einem schweren Gewitterregen im Abendnebel gemacht. Der Nebel verdeckt die verschiedene Farbe und den verschiedenen Schnitt der Hemden, sodass das Bild den Eindruck erwecken kann, dass es sich um Jungen in einheitlicher Kleidung handelt. Windjacken und Röcke wurden, wie auf dem Bild zu sehen ist, mitgeführt, aber nach dem Regen ausgezogen. Ich habe für die Wallfahrt mit besonderem Nachdruck die Weisung herausgegeben, die Anordnung der Regierung bezüglich der Kleidung einzuhalten und mich bei einem Durchgang durch die Reihen der Teilnehmer davon überzeugt, dass dies geschehen ist.'"
Trotz dieser Sachlage wird gegen Kaplan Vogel ein Zwangsgeld von 80,30 Reichsmark und gegen drei Jungen eines in Höhe von 10,30 Reichsmark verhängt, wogegen Vogel am 21. September 1934 beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf Beschwerde einlegt, die am 4. Dezember 1934 jedoch abschlägig beschieden wird. „Nach Ergebnis der angestellten polizeilichen Ermittlungen haben Sie als Präses der katholischen Jugend von St. Mariä-Himmelfahrt in Essen-West geduldet, dass die katholische Jugend in einheitlicher Kleidung an der Wallfahrt nach Essen-Werden teilgenommen hat. Ihre Pflicht wäre es gewesen, die in einheitlicher Tracht erschienenen Jungen nach Hause zu schicken. Dies haben sie jedoch nicht getan. In ihrer Vernehmung am 5. November haben sie selbst zugegeben, dass sie beim Antreten der Jungen zur Wallfahrt nach Werden zugegen waren und sogar selbst die Reihen geordnet bzw. die nur im weißen Hemd mit dunkler Hose erschienenen Jungen auf die ganze Anzahl verteilt haben, um den einheitlichen Eindruck der Kleidung zu verwischen. Dass einheitliche Tracht getragen worden ist, zeigt mit voller Klarheit die von der Essener Volkszeitung gemachte Aufnahme. Es kommt hierbei auf den Gesamteindruck an, nicht auf die Abschattierungen der Farben." Immerhin findet sich der Regierungspräsident bereit, das Zwangsgeld gegen Kaplan Vogel auf 20 Reichsmark zu reduzieren. Auch gegen diesen Bescheid legt der Kaplan Widerspruch ein und kündigt eine Klage beim Bezirksverwaltungsgericht in Düsseldorf an.
Auch die in diesem Fall ebenfalls mittelnde Gestapo hält Kaplan Vogel und die Altendorfer Jungenschaftsführer für „schuldig", wobei sich in ihrem Bericht die Ereignisse in Werden weitaus dramatischer ausnehmen. Von den etwa 100 in Werden versammelten Jungen aus Altendorf hätten etwa zwei Drittel weiße Hemden mit Leibriemen und dunkler kurzer Hose ohne Überjoppe und ohne Kopfbedeckung getragen. „Etwa gegen 12 ½ Uhr war die vorerwähnte Organisation mit Ihrer Fahne geschlossen auf dem Klosterplatz aufmarschiert. Die Teilnehmer hatten sich um Ihre Fahne geschart. Auf Grund der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten (...) wurde die PX Fahne von dem P.O.W. [Polizeioberwachtmeister] Thielen vorläufig sichergestellt, weil die Jugendorganisation beabsichtigte, mit der Fahne geschlossen nach Essen zurückzumarschieren. Als die Beamten die Fahne sicherstellen wollten, wurden sie von der Menge derart bedrängt, dass es Ihnen nur unter Anwendung der Körperkraft und Androhung des Gebrauchs der Schusswaffe gelang, den beabsichtigten Angriff abzuwehren und die Fahne sicherzustellen. Beim Weggehen der Beamten wurde von der Menge das Lied: ‚Wir sind das Christentum der neuen Zeit' nach der Melodie: ‚Die Internationale' gesungen, wobei die rechte Hand erhoben wurde. Nur durch gütliches Einwirken wurden Weiterungen vermieden."
Kaplan Vogel und R., der Führer der Altendorfer Gruppe, seien dann freiwillig mit zur Polizeiwache gegangen. Vogel habe auf eine Bestimmung verwiesen, wonach einheitliche Kleidung bei Prozessionen erlaubt sei. Nach Prüfung der Sache habe sich dann jedoch ergeben, dass dies lediglich bei Fronleichnamsprozessionen zutreffe, bei denen auch in Zukunft Fahnen mitgeführt werden dürften.
Wie der Kaplan hebt auch Jungenschaftsführer R. hervor, dass die Kleidung nicht einheitlich gewesen sei. So seien beispielsweise auch gestreifte und karierte Hemden getragen worden. Zudem habe es keinerlei Aufforderung zum Tragen bestimmter Kleidung für die Prozession gegeben; es sei jedem selbst überlassen gewesen, was er habe tragen wolle.
Er könne, so der Gestapobeamte in seinem Abschlussbericht, die Angaben, dass die Art der Kleidung der Gruppe von der Polizei nicht bemängelt worden sei, nicht beurteilen. „Jedenfalls wird die Gruppe in Werden infolge des Massenverkehrs nicht aufgefallen sein." Tatsache sei hingegen, „dass das Bild in der Essener Volkszeitung vom 30.6.34 als Beweis für die einheitliche Kleidung der fraglichen Gruppe gedient hat und zweifelsfrei die einheitliche Kleidung erkennen lässt. Dass die Hemden in Farbe und Schnitt nicht ganz gleich waren, ändert nichts an deren Charakter der einheitlichen Kleidung. Die Angaben, dass die Wallfahrer wegen der schwülen Witterung ihre Windjacken ausgezogen hatten, ist eine Ausrede." Daher sei die Beschwerde gegen das Zwangsgeld zurückzuweisen.
Der Konflikt beschränkte sich aber beileibe nicht auf die Ereignisse in Werden. Drei Monate später schätzte Kaplan Vogel er am 21. September 1934 die Lage der katholischen Jugend in Altendorf so ein: „Die Verfolgungen der katholischen Jugend wiederholen sich in unregelmäßigen Abständen. Es scheint, dass in der letzten Zeit wieder eine neue Welle einsetzt. Es wurde Anfang dieser Woche einer unserer Führer von Leuten der Hitlerjugend überfallen und geschlagen." Erschwerend kommt nach seiner Beobachtung der Staatsjugendtag hinzu, durch den „der Druck auf die katholische Jugend zum Eintritt in die Hitlerjugend und das Jungvolk bedeutend verschärft worden" sei. „Die Kinder, die auch des Sonntags trotz des Staatsjugendtages noch zum Dienst herangeholt werden, wissen nicht, wie sie ihren religiösen Pflichten nachkommen können." Der Kaplan richtet an das Generalvikariat die Bitte, „auch in diesen Dingen die notwendigen Schritte zur Klärung und Beruhigung" zu unternehmen.