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Chronik und Quellen
1942
März 1942

Erfassung von Schreibmaschinen etc.

Am 24. März 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                       Köln, den 24. März 1942
der Reichsvereinigung der                                 Rubensstr. 33.
Juden in Deutschland

An unsere Büros und Vertrauensleute!

Betr. Erfassung von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten, Ferngläsern usw. im Eigentum
         von Juden.
         21/42/E/M. - (Bezug: IV A/42/84/148/Abch/Cowe.)

Im Hinblick darauf, dass jederzeit bei unseren Büros und Vertrauensleuten die verwahrten sowie die noch nicht zur Verwahrung abgelieferten Gegenstände, die gemäss unserem Rundschreiben vom 16. bezw. 17. November 1941 zu erfassen waren, seitens der Aufsichtsbehörde angefordert werden können, weisen wir nachdrücklich auf folgendes hin:

1. Die von unsern Büros und Vertrauensleuten in Verwahrung genommenen Gegenstände sind aufs Sorgfältigste zu lagern und pfleglichst zu behandeln. Es sind selbstverständlich alle Vorkehrungen zu treffen, um unter allen Umständen zu verhindern, dass verwahrte Gegenstände abhanden kommen können bezw. in ihrer Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt werden. Hierfür sind die Leiter der Büros und die Vertrauensleute verantwortlich.

2. Entsprechendes gilt für die noch nicht abgelieferten, in Privatbesitz befindlichen Gegenstände. Hierfür ist der Besitzer verantwortlich. Der in Betracht kommende Personenkreis ist hierauf in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

3. Alle Büros und Vertrauensleute haben zwecks Kontrolle sofort die Bestände der in Verwahrung genommenen Gegenstände neu zu melden. Bei bereits erstatteten Meldungen ist nur die Stückzahl der in Verwahrung habenden Schreibmaschinen, Fahrräder usw. aufzugeben. Bei Nachmeldungen ist der bisherige Besitzer und der Gegenstand mit Nummer und Marke zu melden.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Abwanderungen alle gemeldeten Gegenstände von den Büros oder Vertrauensleuten einzuziehen sind. Die Gegenstände müssen sofort unter Benennung des ehemaligen Besitzers, Art des Gegenstandes, Marke und Nummer uns gemeldet werden. Sofern bei stattgefundenen Abwanderungen die Gegenstände nicht rechtzeitig eingezogen werden konnten, ist Meldung über jeden einzelnen Gegenstand zu erstatten, wo derselbe sich befindet und warum die Einziehung nicht vorgenommen werden konnte.

Hierüber ist uns bis spätestens 5. April 42 Meldung zu erstatten. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

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