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Chronik und Quellen
1942
Januar 1942

Verfügungsbeschränkungen über bewegliches Vermögen

Ende Januar 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche Vermögen für Juden" Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland

An unsere Büros:
Duisburg, Hüls, Krefeld, Moers, M.-Gladbach, Rheydt, Solingen u. W.-Elberfeld.

Betrifft: Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche Vermögen für Juden.

Die Staatspolizeileitstelle Düsseldorf hat uns für die Einreichung von Anträgen zur Erteilung der Genehmigung über bewegliche Vermögen verfügen zu dürfen, bekannt gegeben, dass

1. anzugeben ist, was mit den Erlösen geschehen soll. Insbesondere ob der Erlös auf ein gesichertes Konto oder frei verfügbares Konto eingezahlt wird,

2. es in der Begründung bei Möbelverkäufen nicht genügt nur „Raummangel” anzugeben. Es ist dann anzugeben, wieviel Raum z. Zt. noch zur Verfügung steht und wodurch der Raummangel entsteht.

Wir haben die Anträge aus dem Reg.-Bezirk Düsseldorf jeden 1. Dienstag eines jeden Monats in Düsseldorf vorzulegen, erstmalig am 3. März 42. Es können also zu diesen Terminen jeweilig nur die Anträge vorgelegt werden, die korrekt ausgefüllt und nach Möglichkeit mit Unterlagen versehen bis zum 23. eines jeden Monats (im Februar bis zum 22. ds. Mts.) bei uns eingegangen sind.

Gleichzeitig bitten wir die Büros die Antragsteller bei Einreichung von Anträgen zu veranlassen RM. 2.- „Antragsgebühr” an uns pro Antrag zu zahlen.

Die beiliegenden Anträge wollen Sie nach obigen Gesichtspunkten vervollständigen lassen.

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