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Chronik und Quellen
1941
Dezember 1941

Verbot öffentlicher Fernsprechstellen

Am 31. Dezember 1941 teilt die Gestapo Köln dem Bonner Oberbürgermeister, dem Kölner Polizeipräsidenten und den Landräten des Regierungsbezirks Folgendes mit:

Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle Köln                               Köln, den 31. Dezbr. 1941.
II B - 2342/41

Betrifft: Verbot der Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen durch Juden.

Da die Juden in erheblichem Umfange öffentliche Fernsprechzellen benutzen und damit den deutschen Volksgenossen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Fernsprechstellen nehmen, erweist es sich als notwendig, den Juden die Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen zu verbieten.

Aus diesem Grunde ist die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland angewiesen worden, sämtlichen Juden dieses Verbot bekanntzugeben. Unter dieses Verbot fallen sämtliche (staatsangehörigen und staatenlosen) Juden, die nach der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 (RGBl. I, Seite 547) und dem dazu ergangenen Rd-Erlass des Reichsministers des Innern vom 15.9.41 - Pol S IV B 4 b - 940/41-6 - zum Tragen des Judensterns verpflichtet sind. In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, ihrer Bezirksstellen und der jüdischen Kultusvereinigungen aus dienstlichen Gründen öffentliche Fernsprechstellen benutzen muss, ist meine Genehmigung einzuholen.

Die Anbringung entsprechender Verbotsschilder an den öffentlichen Fernsprechstellen ist durch den Reichspostminister veranlasst worden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot bitte ich in jedem Falle um Mitteilung.

Zusatz für die Herren Landräte: Abdrucke für die Ortspolizeibehörden sind beigefügt.

Zusatz für die A.D. in Bonn: Die Landräte in Bonn und Euskirchen haben die gleiche Verfügung erhalten.

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