Hinweise zu Litzmannstadt
Am 31. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Litzmannstadt" Folgendes mit:
Jüdische Kultusvereinigung Köln, den 31. Dezember 1941
„Synagogengemeinde Köln e. V.” Roonstr. 50
An alle Juden in Köln!
1.) Betrifft: Litzmannstadt
Aufgrund einer Mitteilung des Herrn Oberbürgermeisters von Litzmannstadt, Getto-Verwaltung, geben wir folgendes bekannt:
Anfragen von Juden aus dem Altreich bei der Getto-Verwaltung in Litzmannstadt nach Anschriften von dorthin angewanderten Personen sind zwecklos, da sie im einzelnen nicht beantwortet werden können. Solche Anfragen sind daher zu unterlassen.
Geldsendungen, für die es einer devisenrechtlichen Genehmigung nicht bedarf, können von Einzelpersonen nur auf das Konto Nr. 700 bei der Stadtsparkasse in Litzmannstadt Ernährungskonto der Juden (Getto-Verwaltung), vorgenommen werden. Bei dem Ueberweisungsauftrag ist, sofern bekannt, die derzeitige Anschrift des Empfängers in Litzmannstadt-Getto, sonst Name, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie die letzte Anschrift des Empfängers anzugeben. Der Empfänger erhält dann den überwiesenen Betrag in Getto-Mark, dem eigenen Zahlungsmittel des Gettos, ausgezahlt.
Paketsendungen sind ebenfalls gestattet; sie müssen jedoch den Zusatz tragen: „durchlaufend bei der Getto-Verwaltung Litzmannstadt, Moltkestr. 157”.
Auf Anordnung betreffend Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche Vermögen für Juden wird in diesem Zusammenhang fürsorglich hingewiesen, ebenso darauf, dass Sendungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben müssen.
2.) Eingaben von Juden an Zentralbehörden
Eingaben von Juden an Zentralbehörden (oberste Reichsbehörden) sind grundsätzlich zu unterlassen.
In den Fälle, in denen Eingaben an Zentralbehörden unbedingt notwendig erscheinen, sind sie durch die zuständige Jüdische Kultusvereinigung oder Bezirksstelle der Zentrale der Reichsvereinigung einzusenden, die - gegebenenfalls unter Einholung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde - für die Weiterleitung, sonst für die Rücksendung Sorge zu tragen hat.
3.) Wohnungsänderungen.
Alle Wohnungsänderungen sind sofort zu melden:
a) an das Arbeitsamt (soweit im Arbeitseinsatz stehend)
b) der Devisenstelle
c) dem zuständigen Polizeirevier
d) der hiesigen Kultusvereinigung
e) dem Ernährungsamt, Bez. St. 35, J, Rubensstr. 9
4.) Spenden
Wir verweisen unsere Mitglieder auf beiliegenden Aufruf und hoffen, dass alle Juden ihre Pflicht erfüllen werden. Spenden sind auf Formular 5 durch die zuständige Bank zu beantragen mit dem ausdrücklichen Hinweis „Spende für Fort 5”. Die Ueberweisungen können erfolgen auf unser Postscheckkonto Nr. 12899 oder unser Konto bei der Commerzbank A.G. Köln.