Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen
Am 28. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen" Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 28. Dezember 1941.
der Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros!
[..] Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen.
Mit unserm Rundschreiben vom 21.11.41. haben wir unter Bezugnahme auf das Rundschreiben der Reichsvereinigung Dr. E/Ri Nr.41/371/602 Ihnen Mitteilung gemacht von der Freistellung von Beträgen, die der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland an beschlagnahmte oder der Einziehung unterliegenden Vermögen zustehen.
Im Vorletzten Absatz dieses Rundschreibens hatten wir darauf hingewiesen, dass bei der Zentrale der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland eine Entscheidung beantragt worden sei, ob auch hierunter „gezahlte Fürsorgebeträge” fallen.
Die Reichsvereinigung entscheidet unterm 18.12.41. VIII Dr. C/C diese [..] bejahend, sofern die Wohlfahrtsempfänger einen Revers unterschrieben haben, dass sie sich zur Rückzahlung der Wohlfahrtsunterstützung verpflichten, sobald sie dazu in der Lagen wären.
[..] meinerzeit eine entsprechende Anordnung gegeben hatten, sich die Verpflichtungsscheine unterzeichnen zu lassen, ist anzunehmen, dass ein grosser Teil der Wohlfahrtsunterstützungsbeträge zur Rück[..] angemeldet werden kann.
Wir bitten Sie daher, die mit unserm Rundschreiben vom 10.12.41. angeführten Meldungen, die bis zum 8.1. bei uns eintreffen müssen, auf die Fürsorgebeträge auszudehnen, wobei zu beachten ist, dass [..] selbstverständlich nur dann Zweck hat, diese Beträge anzumelden, wenn die Ansprüche voraussichtlich durch beschlagnahmte und eingezogene Vermögen tatsächlich gedeckt sind.